Mit der Beschwerde gegen den Bau der Frauenkarbahn auf der Wurzeralm blitzte Umweltanwalt Martin Donat vor dem Landesverwaltungsgericht ab. Das Urteil ist für ihn in keinster Weise nachvollziehbar. Nun überlegt er sogar vor den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Die Genehmigung des Neubaus der Frauenkarbahn auf der Wurzeralm, wir berichteten, kann Umweltanwalt Martin Donat auf keinste Weise nachvollziehen. Er überlegt sogar rechtliche Schritte gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts. Zwei Möglichkeiten gibt es: Den Gang zum Verfassungs- oder zum Verwaltungsgerichtshof.
Projekt im Nationalpark-Erweiterungsgebiet
Donat: „Trotz eindeutig negativer naturschutzfachlicher Beurteilung, trotz möglicher Alternativen und trotz klarer rechtlicher Vorbehalte schlägt die Interessensabwägung gegen die Natur und sehr stark zu Gunsten von Bauprojekten aus. Entscheidungen wie diese machen aus dem Naturschutzgesetz ein Naturzerstörungs-Ermöglichungsgesetz – und das mitten im Nationalpark-Erweiterungsgebiet.“
Zufriedenheit bei Landesrat
Tourismus-Landesrat hingegen betont weiterhin die Notwendigkeit des Ausbaus der Angebote der Wurzeralm: „Es entspricht auch ganz klar den Zielsetzungen der neuen Landestourismusstrategie. Sie bieten einen Ganzjahresbetrieb und sprechen verstärkt auch Ausflugsgäste an.
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