Herbstlohnrunde

Diese KV-Abschlüsse liegen bei knapp zehn Prozent

Wirtschaft
05.12.2023 13:44

In der laufenden Herbstlohnrunde hat es in den vergangenen Tagen nicht nur in der Metallbranche einen Abschluss gegeben. Im privaten Güterbeförderungsgewerbe erhöhen sich die Mindestgehälter beispielsweise um 9,17 Prozent, jedoch mindestens um 165 Euro.

Im Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe steigen die Einkommen um neun Prozent, bei der Raiffeisen Ware Austria werden die Monatslöhne um 8,7 Prozent erhöht. Bei den Straßengesellschaften gibt es ein Plus von 9,3 Prozent.

Holprig verläuft es nach wie vor bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen für die IT-Angestellten. Nach drei Gesprächsrunden gibt es noch gar kein Angebot der Arbeitgeberseite. Die Gewerkschaft GPA fordert ihrerseits ein Plus von 9,75 Prozent. Dabei berücksichtigt sie die Jahresinflation 2023, die bei 7,75 Prozent liegt. Am Mittwoch wird weiterverhandelt, ohne Einigung kommt es zu Betriebsversammlungen.

Angebot für Handelsarbeiter fehlt noch
Am Donnerstag soll es nach mehreren Runden in der zweitgrößten Gruppe, den etwa 430.000 Beschäftigten im Handel, eine Einigung geben. Andernfalls werden die Warnstreiks fortgesetzt. Zuletzt legten die Angestellten bei mehr als 300 Händlerinnen und Händlern in Österreich ihre Arbeit nieder. Die Arbeitgeberseite bietet derzeit ein Plus von sechs Prozent sowie eine einmalige Prämie von 1000 Euro. Die Gewerkschaft fordert hingegen eine Lohnerhöhung um 9,4 Prozent und einen Fixbetrag von 15 Euro monatlich.

Keine Einigung gibt es aktuell auch beim Kollektivvertrag 2024 für die Handelsarbeiterinnen und Handelsarbeiter. Die Gespräche für die etwa 150.000 Beschäftigten wurden am Dienstag nach der ersten Runde unterbrochen. „Es wurde kein Angebot auf den Tisch gelegt“, kritisierte die Gewerkschaft vida am Dienstag.

„Wettbewerbssicherungs-Klausel“ für Metaller
In der Metallindustrie, die traditionell die Herbstlohnrunde einläutet, gab es vergangenen Donnerstag eine Einigung auf 8,6 Prozent Plus, wobei es bei den unteren Einkommensgruppen zehn Prozent sind. Die Einigung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner auf eine „Wettbewerbssicherungs-Klausel“ einigen. Dazu gab es am Montag erste Gespräche, Details wurden nicht bekannt gegeben.

Grundsätzlich richtet sich die Klausel an Betriebe, die hohe Personalkosten haben. Abhängig dieser Kosten könnten auf betrieblicher Ebene etwa Einmalzahlungen, Freizeit, Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Ziel ist es, die zehn Prozent Lohnerhöhung gegebenenfalls zu reduzieren.

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