Unter dem Deckmantel der pakistanischen Anwaltskammer sollen sich 39 Verdächtige bei der österreichischen Botschaft als Juristen ausgegeben haben - Schengenvisa erschlichen!
Alarmmeldung aus Pakistan: Wie Ermittlungsbehörden berichten, sind ihnen 39 Landsleute „abhandengekommen“. Wie monatelange interne Untersuchungen jetzt ans Licht gebracht haben, sollen die verdächtigen Personen bereits im vergangenen Sommer die Briefköpfe der Rechtsanwaltskammer des Obersten Gerichtshofs Pakistans missbräuchlich verwendet haben. Laut der höchsten Ermittlungsbehörde des Landes, der Federal Investigation Agency (FIA), sei unter dem Deckmantel der Kammer ein schriftliches Ansuchen an Österreichs Botschaft in Islamabad ergangen.
Bei der internen Untersuchung hat sich herausgestellt, dass die österreichische Botschaft getäuscht worden ist.
Anwaltskammer Pakistan
Offizielles Ansuchen war Fälschung
Im vermeintlich offiziellen Schreiben sollen Anträge auf Schengen-Visa für insgesamt 39 angebliche Juristen und amtliche Mitglieder der pakistanischen Rechtsanwaltskammer gestellt worden sein. Die laut den Ermittlern schlussendlich von rot-weiß-roter Stelle auch ausgestellt wurden.
Die bisherigen internen Überprüfungen der Rechtsanwaltskammer zeigten, dass das Dokument von den unbekannten Betrügern zur Tarnung mit einer bereits zuvor verwendeten Referenznummer versehen wurde. Was auf einen Insider hindeuten würde. Die Ermittler gehen davon aus, dass es die 39 falschen Anwälte auch tatsächlich geschafft haben dürften, mit den erschlichenen Visa in die EU einzureisen.
Behörden lehnten einen Antrag ab
Und sich auch noch immer im Schengenraum aufhalten. Den heimischen Behörden ist der Betrugsfall bekannt – wenn auch die Zahl der Verdächtigen abweicht: „Nach aktuellem Kenntnisstand können wir bestätigen, dass 35 Personen nach Vorlage eines Schreibens ein Visum bei der österreichischen Botschaft in Islamabad beantragt haben. Bei den Anträgen wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Konsultationen mit dem Innenministerium und allen anderen Schengen-Mitgliedsstaaten durchgeführt. In einem Fall haben diese zu einer Ablehnung geführt“, heißt es dazu aus dem Außenministerium in Wien.
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