Eine betrunkene 19-Jährige schlug in Graz zu, als ihre ebenfalls alkoholisierte Freundin von der Rettung versorgt wurde. Auch eine Ersthelferin wurde verletzt. Vor Gericht kam der Lehrling ohne Verurteilung davon. Sie muss nur 500 Euro Geldbuße zahlen.
Dass es vor Gericht nicht immer um Gerechtigkeit geht, diese bittere Erfahrung musste am Dienstag eine Steirerin machen. Es ging um einen Rotkreuz-Einsatz in Graz. Die Frau rief wegen einer betrunkenen Jugendlichen die Rettung.
Auf Vater gewartet, als Lehrling zuschlug
„Als wir kamen, war ihr Zustand aber wieder ganz gut. Wir verständigten ihren Vater und haben mit ihr gewartet“, erzählte einer der Sanitäter. Doch plötzlich bildete sich eine schwer alkoholisierte 19-Jährige ein, ihrer neuen besten Freundin (der anderen Betrunkenen) helfen zu müssen. Sie schlug zuerst die Ersthelferin und dann die Rettungskräfte.
Körperliche Attacken kommen zum Glück selten vor.
Der Rettungssanitäter
„Ich bin ja robust“, sagte der Sanitäter. Aber seine Kollegin wurde verletzt. Das komme aber, Gott sei Dank, nicht oft vor. „Meist sind wir mit verbaler Gewalt konfrontiert.“ Die Ersthelferin litt viel länger unter der Attacke.
„Keine Zeit für Sozialstunden“
Weil die angeklagte 19-Jährige ihre Sozialstunden nicht leistete („Ich arbeite im zweiten Lehrjahr und mache gerade den Führerschein. Ich hab keine Zeit“), musste sie zum zweiten Mal vor Gericht. „Wer nicht arbeitet, der zahlt“, schimpfte Richter Raimund Frei. Bedeutet 500 Euro Geldbuße. „Super. Schönen Tag“, freute sich der Lehrling, dass keine Sozialstunden mehr anfallen.
Weniger Freude kam da beim Opfer auf: „Sie kommt ungeschoren davon und ich muss damit leben. Toll!“ Gerechtigkeit sieht wohl etwas anders aus.
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