Ex-Politiker aus dem Traunviertel (Oberösterreich) musste erneut in Steyr vor Gericht. Eines seiner Opfer hatte schwere Körperverletzung erlitten, das wurde erst jetzt klar. Die Verfahrens-Teilung erspart ihm viel Zeit im Knast, aber der Angeklagte nahm das milde Urteil auch nicht an.
Frauen am öffentlichen WC in Weyregg am Attersee heimlich gefilmt, eine Frau zu Hause missbraucht und gefilmt. Dafür war ein 62-jähriger Ex-Gemeinderat aus dem Traunviertel am Landesgericht Steyr zu 30 Monaten, zehn „scharf“, verurteilt worden. Die Strafe hat er abgesessen, kam früher „raus“, musste den Führerschein noch für drei Monate abgeben, bekommt ihn kommenden Montag zurück. Doch bei diesem Prozess war ein Faktum noch offen geblieben. Ein zweites Opfer, das unabhängig vom anderen im Vollrausch sexuell missbraucht worden war - der Angeklagte hatte die Volltrunkene nach einer Party mit nach Hause genommen und ihre Lage ausgenutzt. Aber es war unklar, ob eine schwere Körperverletzung entstanden war.
Bedachtnahme auf früheres Urteil
Nun bescheinigte das Gutachten: psychische Folgen - eine Depression und posttraumatische Störung - länger als 24 Tage und damit eine schwere Körperverletzung. Für dieses Delikt drohen fünf Jahre Mindeststrafe. „Die Teilung des Verfahrens ist für die Staatsanwaltschaft nicht glücklich“, meinte der Ankläger beim Prozess. Denn der Richter muss auf das frühere Urteil „Bedacht nehmen“. Der Anwalt forderte eine bedingte Strafe, weil der Angeklagte allen Weisungen folge, voll geständig sei und bei der Aufklärung mitgeholfen habe. Es war bei ihm das Missbrauchs-Video gefunden worden, als die Polizei wegen der WC-Fotos ermittelte. Die Frau hatte von der Tat nichts mitbekommen! Selbst der Vertreter des Opfers, das schon vor der Tat mit psychischen Problemen und Alkoholmissbrauch zu kämpfen hatte, forderte wenig bis kaum Haft: „Sonst muss meine Mandantin noch lange auf ihr Geld warten.“ Er verlangte 10.000 €, 3000 Euro wurden bezahlt.
Teichtmeister-Vergleich
Einem Vergleich mit Florian Teichtmeister, der wegen der „öffentlichen Ächtung“ milder bestraft wurde, folgte der Richter nicht.
Doch wegen des ersten Urteils gab es erneut nur 30 Monate, davon zehn unbedingt. Ergibt zwar fünf Jahre Haft, aber zweimal zehn Monate teilbedingt. Bei guter Führung also kaum mehr als ein Jahr hinter Gittern. Ansonsten ist es üblich, dass erst nach der Hälfte der Strafe eine vorzeitige Entlassung gewährt wird - das wären in diesem Fall also mindestens zweieinhalb Jahre im Knast. Das damit milde Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.