So langsam stabilisiert sich die Lage rund um die Unwetter des Wochenendes wieder und die Aufräumarbeiten sind bereits in vollem Gange. Viele stehen angesichts der Schäden nun vor einer gewaltigen Kostenlawine. Teilweise kann man diese aber von der Steuer absetzen, wie die Arbeiterkammer verrät.
„Was blöd klingt, geht tatsächlich“, erklärt Pascal Schraml von der Abteilung Steuerrecht der Arbeiterkammer via „X“ (ehemals Twitter). Zwar sind dabei nicht alle entstandenen Kosten berücksichtigt, aber immerhin seien Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt von der Steuer absetzbar, führt er weiter aus.
Unmittelbare Katastrophenfolgen
Konkret absetzbar sind dabei sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Beseitigung der Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen - etwa die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, die Beseitigung von unbrauchbar gewordenen Gegenständen, Mauerentfeuchtung oder Raumtrocknung. Dies gilt auch für die Schadensbeseitigung bei Zweitwohnsitzen.
Auch die Reparatur- und Sanierungskosten von Wohnhäusern und Wohnungen - also Fußboden, Verputz, Ausmalen, Kanalisation, Reparaturen von Zäunen oder auch die Pkw-Reparaturen können angeführt werden, schreibt die Arbeiterkammer auf ihrer Website zu dem Thema.
„Reine Vermögensschäden nicht abzugsfähig“
Selbst zerstörte Gegenstände können geltend gemacht werden - jedoch nur jene, die „für die übliche Lebensführung benötigt werden. Das reicht etwa vom Neubau des gesamten Wohngebäudes, Neuanschaffung von Möbeln, Elektrogeräten, Heimtextilien, Geschirr, Lampen, Kleidung (bis 2000 Euro pro Person). Ebenso sind die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier absetzbar.
„Reine Vermögenschäden an sich sind nicht abzugsfähig, ebenso wenig die Kosten für vorbeugende Maßnahmen (zB. Stützmauern)“, erklärt Schraml. Angeben muss man die Schäden jedenfalls in einem eigenen Formular via Finanzonline (L1ab, bzw in FinanzOnline die Kennziffer 475; Anm.). „Alles eher komplex“, so Schraml weiter - man könne sich aber bei Fragen gerne an die Arbeiterkammer werden.
Aufgrund der aktuellen Unwetter- und Hochwasser-Ereignisse stehen viele Menschen in den betroffenen Gebieten vor den Trümmern ihrer Existenz. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende!
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Für Kärnten: AT45 3900 0000 0591 9006
Für die Steiermark: AT15 2081 5000 4456 952
Kennwort: Hochwasser
Die Spende ist steuerlich absetzbar.
Übrigens: Auch wer Opfern von Hochwasser, Mure, Waldbrand und Co. mit einer Spende finanziell unter die Arme greifen möchte, kann dies teilweise von der Steuer absetzen - mit bis zu 10 Prozent der Einkünfte des laufenden Jahres. Voraussetzung ist, dass die Spendenorganisation zum Zeitpunkt der Spende auf der Liste der begünstigten Spendenorganisation eingetragen ist.
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