Nach VwGH-Urteil:

Sind Wolfsabschüsse nun doch rechtswidrig?

Kärnten
30.06.2023 15:57

Der Wolf sorgt seit Jahren für hitzige Diskussionen. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich liegen Verordnungen für Wolfsabschüsse bereits vor. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das die Fischotterverordnung 2019 in Niederösterreich als nicht rechtskonform erklärte, nehmen Tierschützer nun zum Anlass, auch die Wolfsverordnungen zu hinterfragen.

„Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“, freut sich der WWF. In seinem jüngsten Urteil soll der Verwaltungsgerichtshof einer außerordentlichen Revision von WWF und Ökobüro stattgegeben haben. Es ging dabei um die niederösterreichische Fischotterverordnung aus dem Jahr 2019.

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Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde!

Lisa Schranz, Umweltjuristin

„Bei Entscheidungen über den Abschuss von streng geschützten Tieren wie Fischotter, Biber oder Wolf muss einer anerkannten Umweltorganisation die Möglichkeit zur Teilnahme im Verfahren und auch ein Anspruch auf Überprüfung eingeräumt werden“, heißt es. Das sei durch das Beschließen von Abschuss-Verordnungen umgangen worden.

Wackelt nicht nur Otter-Verordnung?
Laut WWF habe das Urteil auch weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten. Denn: „Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt“, kritisiert die Tierschutzorganisation.

Dass sich dieses Urteil tatsächlich auch auf andere Verordnungen umlegen lassen kann, wird seitens der Politik aber dementiert. Zumindest aus dem Büro des Kärntner Jagdreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreters Martin Gruber ist scharfe Kritik zu hören: „Die Erkenntnis zur Fischotterverordnung liegt uns nicht vor, wir gehen aber von einer Rechtskonformität der Kärntner Wolfsverordnung aus!“, so Pressesprecherin Barbara Wedenig.

Denn die Verordnung sei nicht nur rechtlich vom Verfassungsdienst geprüft worden, sondern wurde - wie jede Verordnung - zur Begutachtung geschickt. „Da haben auch Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben!“ Außerdem könne der WWF das Urteil nicht auf alle anderen Verordnungen umlegen. WWF-Sprecher Nikolai Moser präzisierte gegenüber der APA, durch das Urteil seien die zuletzt ausgesprochenen Verordnungen nicht automatisch außer Kraft gesetzt.

Kurswechsel gefordert
Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF Österreich und Ökobüro trotzdem einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben.

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