Zum Artikel über Walter J. gab es zahlreiche Reaktionen. Der Oberösterreicher war im Glauben, er könne bei Pensionsantritt die 54.000 Euro seiner Betriebspension auf einmal erhalten. Das wurde abgelehnt. Viele Leserinnen und Leser teilen das Schicksal. Und es gibt weitere Kritikpunkte an der betrieblichen Vorsorge.
Nicht nur sein ehemaliger Arbeitgeber, auch Herr J. selbst hatte von seinem Gehalt für die Betriebspension eingezahlt. Weil der Oberösterreicher aber die gesetzliche Abfindungsgrenze, die 2022 bei 13.200 Euro lag, überschritten hatte, war eine Auszahlung des gesamten Betrages nicht möglich. Für gesetzliche Änderungen setzt sich der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) ein. Und hat bestimmte Forderungen.
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