Vor Gericht gibt es nichts, das es nicht gibt, wie dieser Prozess aus dem Landesgericht Klagenfurt zeigt: Ein Pensionist ist wegen einer ganzen Reihe von Delikten angeklagt - von Stalking bis hin zur Verleumdung -, weil er seinen gärtnerisch tätigen Nachbarn verfolgt hat. Begonnen hat alles mit einer Blumenzwiebel.
Stalking, also beharrliche Verfolgung, wurde erst vor einigen Jahren unter Strafe gestellt, um Ex-Partner davon abzuhalten, nach dem Beziehungsaus den einst Geliebten weiterhin zu nerven und in der täglichen Lebensführung zu beeinträchtigen. Dass solch ein Delikt allerdings unter eigentlich fremden Nachbarn gesetzt wird, ist äußerst ungewöhnlich. Dennoch hat sein merkwürdiges Treiben einen bislang unbescholtenen 75-Jährigen auf die Anklagebank gebracht. Wie konnte das passieren?
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