„Ist Schönrederei“

Viel Kritik an Ermittlungsstelle für Polizeigewalt

Österreich
07.03.2023 15:25

Am Montag gaben Spitzenvertreter der ÖVP und der Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz im Parlament die Einrichtung einer „unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ bekannt. Seitdem reißt die Kritik nicht ab.

Mit der neuen Ermittlungsstelle - ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in der kommenden Woche in Begutachtung gehen - sei „eine seriöse, gründliche und unverzügliche Aufarbeitung“ bei Vorwürfen in Richtung Polizeigewalt gewährleistet. Das helfe den Opfern, entlaste zu Unrecht unter Verdacht geratene Beamtinnen und Beamte, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, und stärke somit auch das Vertrauen der Bevölkerung „in die Demokratie, insbesondere in die Exekutive“, begeisterte sich Justizministerin Alma Zadic (Grüne) für die Einrichtung (siehe Video oben).

Neos: „Das soll es jetzt sein?“
Kritik ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Die Ansiedelung einer vorgeblich unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle im BAK im Bereich des Innenministeriums sei „äußerst problematisch“, so die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Auch die Neos zeigten sich verwundert: „Eine Beschwerdestelle für Polizeigewalt kann doch nicht im Innenministerium angesiedelt und der Weisungsbefugnis des Innenministers untergeordnet sein“, so etwa Stephanie Krisper. Und weiter: „Nachdem Opfer von Polizeigewalt jetzt viele Jahre auf so eine Beschwerdestelle gewartet haben und nicht zu ihrem Recht gekommen sind, soll es das jetzt sein?“

„Eine Beschwerdestelle für Polizeigewalt kann nicht im Innenministerium angesiedelt sein. Es war eine unabhängige (!) Ermittlungsstelle im Koalitionsabkommen vereinbart. Alles andere ist ärgerliche Schönrederei“, meinte dazu Birgit Hebein, bis Anfang 2021 Vorsitzende der Wiener Grünen.

"Ob Beschwerdestelle unabhängig arbeiten kann, wird sich zeigen“
Die vorgebliche Unabhängigkeit der EBS bezweifelt auch der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner, der immer wieder von Polizeigewalt Betroffene vor Gerichten und Verwaltungsbehörden vertritt: „Ob die Beschwerdestelle tatsächlich unabhängig arbeiten kann, wird sich zeigen. Solange sie aber beim Innenministerium angesiedelt ist, dem auch die Polizei untersteht, bleibt der Eindruck, dass noch immer die Polizei untersucht, ob die Polizei korrekt arbeitet.“ Auch wäre es „sinnvoll gewesen, nicht nur Vorwürfe gegen die Polizei, sondern auch gegen die Justizwache, das Bundesheer etc. mit einzubeziehen".

Lahner machte gegenüber der APA noch auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, nämlich die Transparenz und die Parteienstellung der Betroffenen. Die EBS soll nicht nur Fälle untersuchen, die strafrechtliche Tatbestände umfassen, sondern auch minderschweres polizeiliches Fehlverhalten prüfen, das noch nicht unters Strafrecht fällt.

„Die Implementierung einer derartigen Untersuchungsstelle ist jedenfalls zu befürworten, auch wenn es für solche Einrichtungen nicht das eine globale Referenzmodell gibt“, meinte Martin Kreutner, bis 2010 Leiter des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA), der Vorgänger-Behörde des BAK. „Sinnvollerweise kann und soll eine solche Dienststelle auch nicht ohne polizeiliche Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeiten, Kenntnis der polizeilichen Strukturen sowie einer engen, direkten Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft auskommen.“

In den letzten zwei, drei Jahrzehnten sei bei der österreichischen Polizei in Bezug auf Menschenrechte - auch im Vergleich mit anderen Staaten - sehr viel Positives passiert: „Die nötige angestrebte und angekündigte Unabhängigkeit dieser neuen Dienststelle wird sie aber auch hier dann leben und beweisen müssen.“

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