Es ist der wohl ungewöhnlichste Strafantrag des Jahres. Ein kindischer Streit im Straßenverkehr endete für das beteiligte Trio aus Niederösterreich vor Gericht. In der Hauptrolle: Eine schwergewichtige Sommerfrucht.
Sätze aus einem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg (NÖ): „Sie versuchte, S. am Körper zu verletzen, indem sie eine Wassermelone, welche sie mit beiden Händen hielt, aus dem geöffneten linken Seitenfenster gezielt vor das Motorrad auf die Fahrbahn geworfen hat, wobei die Wassermelone S. nur knapp verfehlte.“ Und wer warf die Melone? Ausgerechnet eine junge Polizistin, die an jenem Sonntag im August nicht im Dienst war.
Konflikt begann an der Ampel
Der kindische Streit begann bei einer Ampel. Und führte dazu, dass drei Personen angeklagt sind: Die Polizistin, ihr Lebensgefährte, der den SUV lenkte, und ein Motorradfahrer, der zum Vorfallszeitpunkt alkoholisiert war. Das Paar war mit dem Sohn am Beifahrersitz am Weg nach Hause, als der Biker offenbar mit Provokationen startete.
Der Motorradfahrer soll geschrien haben: „Es ist grün du O..., foar weiter, sonst hau i da die Gosch’n ein“ und: „Foar weiter, sonst bring i di und dei Kind um.“ Auch diese Sätze finden sich in dem höchst ungewöhnlichen Strafantrag.
Das Tropfen wurde stärker und da hab ich sie in den Straßengraben geworfen.
Die Frau zur Richterin
Laut dem Paar folgten weitere Provokationen, wie abruptes Abbremsen oder Zickzack-Fahren vor ihrem SUV. Nach einem Überholmanöver soll dann die Melone geflogen sein
„Sie tropfte zu stark“
Die Erklärung der Polizistin dafür: Sie habe die Melone in der Hand gehalten. Bei der Notbremsung wurde die Frucht im Wagen beschädigt und begann zu tropfen. „Das Tropfen wurde stärker und da hab ich sie in den Straßengraben geworfen.“ Keinesfalls habe sie den Motorradfahrer treffen wollen, der zu diesem Zeitpunkt weit hinter dem Auto gewesen sei. Die Richterin glaubte der Mandantin von Anwalt Sascha Flatz, es setze einen Freispruch. „Wenn sie ihn tatsächlich hätte verletzen wollen, wäre sie danach wohl geflüchtet“, so Flatz.
Wenn sie ihn tatsächlich hätte verletzen wollen, wäre sie danach wohl geflüchtet.

Anwalt Sascha Flatz vertrat erfolgreich
Bild: Gerhard Bartel
Biker verfolgt und vor seinem Haus attackiert
Tatsächlich folgten sie dem Motorradfahrer bis zu dessen Haustür, ihr Partner schnappte einen Gummiknüppel und stieß den mittlerweile abgestiegenen Biker aggressiv über einen Blumentopf. Es sind unschöne Szenen, die auf Video festgehalten wurden. Für die Körperverletzung an dem Motorradfahrer fasst er 12 Monate auf Bewährung und 4400 Euro Schmerzensgeld aus. Der Biker wird wie die Frau nicht rechtskräftig freigesprochen. Ob die Drohungen tatsächlich so gefallen sind, konnte das Gericht nicht sicher feststellen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.