„Ich habe sie verletzen müssen - um sie zu erziehen“, so der Türke zu dem angeklagten Mordversuch an seiner Ex-Frau, die gerade von der Polizei kam! Sie wollte Hilfe, da stach er elfmal auf sie ein. Die Wegweisung durch die Polizei erfolgte nur per Telefon. Der 47-Jährige wurde schließlich am Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt.
Es gab bereits Wegweisungen, Besuchsverbote der Töchter und ein Verfahren am Bezirksgericht - er wurde handgreiflich gegenüber den Kindern. Der traurige Höhepunkt des Ehemartyriums: Ihr Ex-Mann soll Anfang des Jahres versucht haben, die 42-Jährige zu töten.
Arrangierte Ehe mit Schlägen und Drohungen
2003 wurde in der Türkei geheiratet. Nicht aus Liebe, sondern für die Familie, erklärt die Wienerin. „Er ist ein Musterbeispiel eines Patriarchen. Seine Frau ist sein Eigentum“, charakterisiert die Staatsanwältin. Es folgten körperliche Bestrafungen auf das, was der Angeklagte als „Ungehorsam“ bezeichnet. „Ich hatte so große Angst!“, so die Frau unter Tränen. Erst 2019 traut sie sich, die Scheidung einzureichen.
Er ist ein Musterbeispiel eines Patriarchen. Seine Frau ist sein Eigentum.
Staatsanwältin im Wiener Landesgericht
Diversion für Gewalt gegen Tochter
Die Kinder wollten ihren Vater nicht sehen. Vor allem nach Zwischenfällen, wo auch sie verletzt wurden. Beim Bezirksgericht kam der Angeklagte damals mit einer Diversion und einem Besuchsverbot davon. Die Messer, die nach dem Auszug des 47-Jährigen aus der gemeinsamen Wohnung fehlten, sollen das Gericht laut der Mutter nicht interessiert haben.
Wegweisung nur per Telefon
Mit einem der Küchenmesser stach ihr Ex-Mann ein paar Monate später elfmal auf sie ein - gerade als sie von der Polizeistation kam. Um zu melden, dass ihr Mann ihr drohte, sie zu töten, sollte er die Kinder nicht sehen dürfen. Bloß telefonisch erteilten ihm die Beamten eine Wegweisung. Nur ein helfender Arzt konnte ihr das Leben retten. „Ich wollte sie nur erschrecken“, so der angeklagte Türke. Er habe überhaupt nur viermal zugestochen. „Wer hat dann die anderen sieben Stiche verursacht?“, will Richter Christoph Bauer ungläubig wissen.
Das nicht rechtskräftige Urteil lautete schließlich auf lebenslange Haft wegen Mordversuchs. Der Wahrspruch der Geschworenen, deren Beratung nur kurz dauerte, fiel einstimmig aus. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.









Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).