Tragödie von Lasberg

2 Brüder erstickten: Papa am Jahrestag angeklagt

Oberösterreich
28.07.2022 06:00

Am Tag genau ein Jahr nach der Gastragödie von Lasberg ist nun der Strafantrag fertig. Vater und Nachbar sollen den Tod von Johannes und Mattias verantworten.

Genau ein Jahr war es am Dienstag her, dass in Lasberg die beiden Brüder Johannes (2) und Matthias (5) im Abgas eines Notstromaggregates erstickt waren und Mama Stefanie (33) knapp überlebt hatte. Und genau zum Jahrestag wurde jetzt der Strafantrag der Staatsanwaltschaft fertig: Darin werden der Vater (37) der beiden Buben und ein Nachbar (51) wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt.

„Das Notstromaggregat hätte nicht im geschlossenen Raum betrieben werden dürfen“, erklärt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz den Hauptvorwurf. Der Vater hatte es nach einem Gewitter, bei dem Bäume in die Stromleitung geworfen worden waren, am 26. Juli 2021 um 5.30 Uhr eingeschaltet, als er in die Arbeit fuhr. Der Nachbar war hilfsbereit und tankte das Notstromgerät, das in einem Nebenraum der Garage stand, gegen 8 Uhr auf und ging wieder heim – „auf die Belüftung hab´ich nicht geachtet“, sagte er später der Polizei. Am Vormittag gingen Mutter und Kinder in die Garage, wollten vermutlich nach dem Aggregat sehen und stiegen über eine Treppe arglos in den entstandenen Gassee. Denn die Abgase hatten nicht abfließen können. Nacheinander kollabierten Kinder und Mutter im farb- und geruchlosen Kohlenmonoxid.

Weil es der Oma (76), die im eigenen Haushalt am Hof lebt, zu leise war, wegen ihrer Gehbeinträchtigung aber nicht selbst nachsehen konnte, holte sie eine ihrer Töchter aus dem Nachbarort. Sie fand Stefanie und die Buben. Alle wurden in Kliniken mit Druckkammern geflogen, nur die Mama überlebte.

Im Prozess, der für zwei Tage angesetzt ist, soll die Tragödie minutiös aufbereiten. „Es sind neun Zeugen und zwei Sachverständige geladen“, sagt Ulrike Breiteneder. Vater und Nachbar drohen bis zu drei Jahre Haft. Zumindest beim Vater wäre ein Diversion möglich, weil er ein naher Angehöriger der Opfer ist. Das muss allerdings das Gericht entscheiden.

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