Die Stadt Wien drängt EU weiter zum raschen Handeln bei der Kurzfristvermietung und sucht nun gemeinsamen Schulterschluss.
Geworben wurde die 55 Quadratmeter große Gemeindewohnung in der Donaustadt als „Studio with a nice view“ und „Loft nur für dich allein“. Immer wieder tauchten solche dreisten Inserate aus Wiener Gemeindebauten auf der US-amerikanischen Zimmer- und Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb auf - die „Krone“ berichtete. Dabei sind Untervermietungen von städtischen Wohnungen streng verboten!
Gesetzesvorschlag lässt weiter auf sich warten
Erst vor kurzem konnte die Stadt Wien dazu nach jahrelangem Kampf eine gerichtliche Einigung mit der Mietplattform erzielen. Nun wird jedoch der Druck seitens der Stadt in Richtung EU erhöht! Denn bereits für 2021 habe die EU-Kommission angekündigt, dass sie auf europäischer Ebene die Thematik der Kurzfristvermietung in einem eigenen Gesetzesvorschlag aufgreifen möchte.
Doch die Vorlage des geplanten Gesetzes wurde bereits mehrfach verschoben. Das verursacht aber nicht nur bei der Stadt Wien Sorgenfalten, sondern auch in vielen anderen europäischen Städten, die mit dem gleichen Problem kämpfen. Grund genug, um gemeinsam mit Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) einen offenen Brief an die Verantwortlichen zu unterzeichnen. Man sehe sich hier in einer Art Vorreiterrolle.
Uns geht es um den Schutz des Wiener Wohnraums. Der soziale Wohnbau ist für die Wohnversorgung der Bevölkerung da, nicht für Geschäftemacherei auf Online-Plattformen!
Kathrin Gaál, Wohnbaustadträtin (SPÖ) sagt Airbnb weiterhin den Kampf an.
Gaál und Hanke: „Schutz des sozialen Wohnbaus“
„Uns geht es um den Schutz des Wiener Wohnraums. Sowohl ein Rückzieher, als auch ein Gesetzesvorschlag, der die Anliegen der Städte nicht aufgreift, wäre gleichermaßen ein fatales Signal“, fordern Gaál und Hanke gemeinsam. Neben Wien haben sich auch die Städte Paris, Amsterdam, Barcelona, Prag, München, Brüssel, Florenz und Warschau dem Appell angeschlossen.
Im Fall der illegal als Ferienwohnung vermieteten Gemeindewohnung griff Wiener Wohnen übrigens hart durch und brachte eine gerichtliche Kündigung ein. Das Bezirksgericht Donaustadt wies die Berufung des Mieters ab und gab der Kündigung mittlerweile statt. Die Wohnung ist der dreiste Mieter daher los.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.