Stadt will EU-Gesetz

Gemeindewohnung illegal als Loft vermietet

Wien
18.07.2022 11:00

Die Stadt Wien drängt EU weiter zum raschen Handeln bei der Kurzfristvermietung und sucht nun gemeinsamen Schulterschluss.

Geworben wurde die 55 Quadratmeter große Gemeindewohnung in der Donaustadt als „Studio with a nice view“ und „Loft nur für dich allein“. Immer wieder tauchten solche dreisten Inserate aus Wiener Gemeindebauten auf der US-amerikanischen Zimmer- und Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb auf - die „Krone“ berichtete. Dabei sind Untervermietungen von städtischen Wohnungen streng verboten!

Gesetzesvorschlag lässt weiter auf sich warten
Erst vor kurzem konnte die Stadt Wien dazu nach jahrelangem Kampf eine gerichtliche Einigung mit der Mietplattform erzielen. Nun wird jedoch der Druck seitens der Stadt in Richtung EU erhöht! Denn bereits für 2021 habe die EU-Kommission angekündigt, dass sie auf europäischer Ebene die Thematik der Kurzfristvermietung in einem eigenen Gesetzesvorschlag aufgreifen möchte.

Doch die Vorlage des geplanten Gesetzes wurde bereits mehrfach verschoben. Das verursacht aber nicht nur bei der Stadt Wien Sorgenfalten, sondern auch in vielen anderen europäischen Städten, die mit dem gleichen Problem kämpfen. Grund genug, um gemeinsam mit Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) einen offenen Brief an die Verantwortlichen zu unterzeichnen. Man sehe sich hier in einer Art Vorreiterrolle.

Zitat Icon

Uns geht es um den Schutz des Wiener Wohnraums. Der soziale Wohnbau ist für die Wohnversorgung der Bevölkerung da, nicht für Geschäftemacherei auf Online-Plattformen!

Kathrin Gaál, Wohnbaustadträtin (SPÖ) sagt Airbnb weiterhin den Kampf an.

Gaál und Hanke: „Schutz des sozialen Wohnbaus“
„Uns geht es um den Schutz des Wiener Wohnraums. Sowohl ein Rückzieher, als auch ein Gesetzesvorschlag, der die Anliegen der Städte nicht aufgreift, wäre gleichermaßen ein fatales Signal“, fordern Gaál und Hanke gemeinsam. Neben Wien haben sich auch die Städte Paris, Amsterdam, Barcelona, Prag, München, Brüssel, Florenz und Warschau dem Appell angeschlossen.

Im Fall der illegal als Ferienwohnung vermieteten Gemeindewohnung griff Wiener Wohnen übrigens hart durch und brachte eine gerichtliche Kündigung ein. Das Bezirksgericht Donaustadt wies die Berufung des Mieters ab und gab der Kündigung mittlerweile statt. Die Wohnung ist der dreiste Mieter daher los.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).



Kostenlose Spiele