Verordnung ist da

Handel: Wo man den Nachweis bereithalten muss

Österreich
10.01.2022 20:22

Ab Dienstag gibt es im Handel verpflichtende 2G-Kontrollen. Die Verordnung wurde am Montagabend veröffentlicht. Es bleibt dabei: Einzelhändler sind verpflichtet, von Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen. Eine Kontrolle ist ehestmöglich im Eingangsbereich, aber spätestens beim Erwerb von Waren an der Kassa durchzuführen. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. 

Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Die Regelung ehestmöglich bei Betreten des Geschäftslokales den 2G-Nachweis der Kunden zu kontrollieren, spätestens aber beim Erwerb von Waren, stelle laut Handelsverband sicher, dass Händler in der Praxis die Chance auf eine korrekte Umsetzung haben.

„Nehmen Kontrollen ernst“
„Wenngleich der Handel sicher ist und dies durch den Lebensmitteleinzelhandel täglich bewiesen wird, nimmt der Handel die 2G-Kontrollen in Kauf und ernst. Denn die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food-Handel und damit eine weitere Welle an Geschäftsschließungen gewesen, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt. Mit dem Bundeskanzleramt konnten wir zumindest das Einvernehmen erzielen, dass spätestens im Kassenbereich kontrolliert werden kann“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

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Die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food Handel und damit eine weitere Welle an Geschäftsschließungen gewesen, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt.

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes

Ausgenommen von 2G-Regel sind Supermärkte und Drogerien
Weiterhin ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung wie beispielsweise der Lebensmittelhandel oder Drogerien sowie Click & Collect. Das heißt: Auch ungeimpfte Kunden können weiterhin ihre vorbestellte Waren in den Geschäften abholen. Ebenso ausgenommen von der 2G-Regel sind zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte als auch Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgewiesen werden und der Ausnahmegrund belegt werden (ärztliches Attest).

„Green Check App“
Die sogenannte Green Check App kann als Website oder App auf das Filialhandy geladen werden. Dort wird auf die Kamera zugegriffen, um den QR-Code zu scannen. Der Ausweis der Kunden wird erbeten, um die Identität der jeweiligen Person sicherzustellen. Sollten Kunden den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen. „Es liegt auf der Hand, dass dadurch auch die psychische Belastung der Mitarbeiter zunehmen wird, da nun Gesundheitsdaten abzufragen sind“, betont der Handelsverband. 

Video: So funktioniert die Green-App im Handel

Skepsis bei Bändchen-Lösung
Stempel können in manchen Shoppingzonen ergänzende Erleichterung bieten. Der Bändchen-Lösung steht der Handelsverband allerdings weiterhin skeptisch gegenüber, da dies eine für Dritte wahrnehmbare Offenlegung von Gesundheitsdaten entspräche. Mittels eines Stempels wäre dies diskreter möglich.

Handelsobmann mit neuer Regelung zufrieden
Die Verordnung ist am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet worden. Die 2G-Kontrollen im Handel sind Teil der „Aktion scharf“ der Regierung. Prinzipiell zeigte sich Handelsobmann Rainer Trefelik mit der neuen Regelung zufrieden. Und er gab sich auch zuversichtlich, dass alle Shops im Einkaufszentrum auch tatsächlich kontrollieren. „Man muss etwas machen, dass man mit der Pandemie auf gleich kommt“, befand er. Notwendig sei nun die Solidarität aller.

Maskenpflicht auch im Freien
Mit Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

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