Interessante Post erhielten die Mitglieder der Austria rund um die Weihnachtsfeiertage – und zwar die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am 17. Jänner 2022.
Brisant der Punkt 5 der Tagesordnung: „Beschluss über den Verkauf von 40% der Anteile und Einräumung einer Option auf Erwerb weiterer 10,1 % der Anteile“.
Heißt: Die Austria will/könnte 50,1 Prozent ihrer Anteile an der AG an einen Partner oder Investor verkaufen, hätte dann nicht mehr die Mehrheit!
Geht zwar im Moment nicht, da auch in Österreich die „50+1“-Regel gilt (kurz gesagt muss der Verein die Mehrheit halten), fällt diese aber eines Tages (und in diese Richtung gibt es Bestrebungen), könnte ein Partner oder Investor die Mehrheit an einer AG oder Kapitalgesellschaft übernehmen.
Was steht wohl im Vertrag?
Diese Option dürfte die Austria nun in ihrem Vertrag mit dem neuen Investor vorgesehen haben, das will man sich auf der außerordentlichen Generalversammlung von den Mitgliedern absegnen lassen.
Der Vertrag mit dem Investor soll ja noch davor fixiert werden, interessant, wie dieser aussieht. Was ist, wenn die Mitglieder „Nein“ sagen? Eigentlich sind sie zum „Ja“ verdammt – sonst haben sie den „Schwarzen Peter“, wenn der Deal deswegen platzen sollte
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