12.12.2021 06:00 |

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Lockdown-Ende: So fährt Österreich wieder hoch

Um Mitternacht endete der Lockdown. Je nach Bundesland sperren Handel, Christkindlmärkte, Hotellerie, Freizeitbetriebe und Gastronomie wieder auf. Die „Krone“ gibt den Überblick, was jetzt wo erlaubt ist.

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WER ÖFFNET WANN WELCHE BEREICHE

Burgenland, Tirol und Vorarlberg öffnen ab 12.Dezember:

  • alle Bereiche (gesamter Handel, Gastronomie/Hotellerie, körpernahe Dienstleister, Kultur/Freizeit)
  • unter Einhaltung der Corona-Regeln wie 2G und Maskenpflicht

Kärnten, Salzburg, Niederösterreich und Steiermark öffnen ab 12. Dezember:

  • die Bereiche gesamter Handel, körpernahe Dienstleister, Kultur/Freizeit
  • ab 17. Dezember Gastronomie/Hotellerie

Wien öffnet ab 12. Dezember:

  • die Bereiche gesamter Handel, körpernahe Dienstleister, Kultur/Freizeit
  • ab 20. Dezember Gastronomie/Hotellerie

Oberösterreich öffnet ab 17. Dezember:

  • alle Bereiche (gesamter Handel, Gastronomie/Hotellerie, körpernahe Dienstleister, Kultur/Freizeit)

FÜR WEN GILT DIE ÖFFNUNG

  • Der Lockdown ist nur für Geimpfte und Genesene aufgehoben!
  • Für Ungeimpfte bleiben Ausgangsbeschränkungen aufrecht. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen ihren Wohnbereich verlassen:
    • zum Abwenden einer unmittelbaren Gefahr
    • für Hilfeleistung/Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen
    • zur Deckung der Grundbedürfnisse wie Einkaufen oder Gassi gehen
    • zur Religionsausübung
    • für Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einer Bezugsperson
    • zur körperlichen Erholung
    • wegen unaufschiebbarer behördlicher und gerichtlicher Wege
    • für den Arbeitsweg - es gilt 3G am Arbeitsplatz.

WAS GILT GRUNDSÄTZLICH BEI EINER ÖFFNUNG LAUT VERORDNUNG:

Veranstaltungen nur zwischen 5 und 23 Uhr

  • 2G-Veranstaltungen ohne fixe Plätze
    • drinnen max. 25 Personen
    • draußen bis zu 300 Personen
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
    • drinnen max. 2000 Personen, Maskenpflicht
    • draußen bis zu 4000 Personen

Gastronomie: Sperrstunde 23 Uhr, 2G (außer bei Speisenabholung)

  • Kein Barbetrieb
  • Konsumation drinnen nur im Sitzen, draußen auch im Stehen
  • Maskenpflicht, außer am Verabreichungsplatz
  • Registrierungspflicht

Nachtgastronomie geschlossen

Hotellerie

  • Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen
  • 2G

Spitäler

  • Ein Besuch pro Tag (in Wien pro Woche)
  • Maskenpflicht
  • 2G plus PCR-Test

Alten- und Pflegeheime

  • Pro Bewohner pro Tag höchstens zwei Besucher
  • 2G plus PCR-Test (mit Ausnahmen)

Private Zusammenkünfte: maximal vier Leute mit höchstens sechs minderjährigen Kindern aus unterschiedlichen Haushalten

Sport ist drinnen wie draußen wieder möglich.

FFP2-Maskenpflicht

  • in geschlossenen Räumen
  • im Handel, bei Dienstleistern
  • in allgemein zugänglichen Bereichen der Hotellerie
  • in Freizeit- und Kultureinrichtungen
  • Sportstätten
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