Die Stadt Wien droht den Baustellenbesetzern mit hohen Schadenersatzklagen. Die Aktivisten wollen sich aber nicht beugen. Und auch beim abgesagten Lobau-Tunnel gehen weiter die Wogen hoch.
Der Druck auf die Baustellenbesetzer wird größer. Nachdem das Protestcamp am Donnerstag offiziell von der Polizei für aufgelöst erklärt worden war, veranstalteten die Aktivisten eine Kundgebung. Dabei machten sie klar, dass sie das Feld nicht wie gefordert räumen würden. Die Stadt reagiert darauf mit einem Anwaltsschreiben, das den Stadtstraßen-Gegnern am Freitag geschickt wurde. Es geht ums Geld: „Der Allgemeinheit entstehen durch dieses rechtswidrige Verhalten und die Verzögerung der Bauarbeiten immens hohe Schäden. Wir weisen darauf hin, dass unsere Mandantin verpflichtet ist, diese Schäden von den Verursachern einzufordern“, heißt es im Schreiben.
„Stadt muss zwangsräumen“
„Wir haben es mit Gesprächen versucht. Diese haben nicht gefruchtet“, schildert Thomas Keller, Leiter der MA 28 (Straßenbau). Die Klagsandrohung sei der nächste logische Schritt. „Sollten sie nicht gehen, sind wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten“, sagt Keller.
Die Aktivisten beklagen auf „Krone“-Nachfrage die mangelnde Kommunikation vonseiten der Stadt. „Wir haben noch keinen Brief bekommen“, so Lena Schilling vom Jugendrat. Aber auch unabhängig davon werde man weiter für eine Mobilitätswende eintreten. „Wenn die Stadt den Protest beenden möchte, muss sie zwangsräumen“, betont Schilling.
Gutachten für Umsetzung des Lobau-Tunnels
Nach dem Aus für den Lobau-Tunnel durch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gehen die Wogen weiter hoch. Die Wirtschaftskammer erstellte ein Gutachten. Demnach sei die Argumentation des Ministeriums nicht haltbar. Übersetzt: Die Nordost-Umfahrung samt Tunnel müsse gebaut werden. Das Bundesstraßengesetz verlange das. Zudem seien vertraglich fixierte Abläufe, wie das Abwarten der Entscheidung der ASFINAG, nicht eingehalten worden, heißt es. Die Umweltorganisation Virus widerspricht der Kammer. Das Gutachten sei eine „Diskreditierung einer missliebigen Polit-Entscheidung“.
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