Wichtige Neuerungen

Wohnungseigentumsgesetz ab 2022 neu

Wirtschaft
05.11.2021 08:27

Auf die Eigentümer der mehr als 650.000 Wohneinheiten in Österreich kommen 2022 grundlegende Änderungen zu - das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird novelliert. Geplant ist dabei auch eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer - wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. Weiters soll die Mindestrücklage, welche die Eigentümerschaft bilden muss, künftig 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Der entsprechende Entwurf zur WEG-Novelle ging bereits retour ins Justizministerium, um diverse Stellungnahmen einzuarbeiten. Die Begutachtungsfrist war Ende August ausgelaufen. Der Gesetzestext wird noch vor Weihnachten im Nationalrat behandelt. „Das soll in den Dezember-Ausschuss und kann dann ins Dezember-Plenum“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums zur APA. Der Plan ist, dass das Gesetz am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.

Eigentümergemeinschaft leichter beschlussfähig
Bei Entscheidungen der Eigentümerschaft stehen mit der Novelle Vereinfachungen ins Haus. Derzeit gestalten sich Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft immer wieder schwierig. So kommen etwa grundsätzlich sinnvolle oder notwendige Maßnahmen mangels Teilnahme an der Abstimmung oftmals nicht zustande. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Auch Vorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers, für das dieser derzeit noch die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht, soll nicht mehr so einfach verhindert werden können wie bisher.

Für Maßnahmen, die bisher einfache Mehrheitsbeschlüsse (gemessen an den Wohnungseigentumsanteilen) erfordert haben, gibt es laut Entwurf zur WEG-Novelle ab 2022 zusätzlich die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, wenn dafür zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach teilgenommenen Miteigentumsanteilen) erreicht werden. Kleine Einschränkung laut Entwurf: Diese Zweidrittelmehrheit muss mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren.

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