Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu siebeneinhalb Jahren Haft gab der Bürgermeister von Scharten (OÖ) Anfang Oktober seinen Rücktritt bekannt. Nun verfasste er auf Gemeindekosten einen Abschiedsbrief, der erneut für Wirbel sorgt.
Gegenüber Medien schweigt Jürgen Höckner (ÖVP) beharrlich. Ein starkes Mitteilungsbedürfnis dürfte er dennoch haben. Drei Wochen nach der Bekanntgabe seines Rücktritts meldete er sich, wie bereits im Juni, auf Kosten der Gemeinde mit einer Sonderausgabe der Schartner Gemeindenachrichten zu Wort. Auf zwei Seiten schildert er seine Sicht der Dinge zum Urteil des Landesgerichts Wels.
Wie berichtet, soll Höckner zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt haben. Dafür fasste er siebeneinhalb Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und laut Höckner „unfassbar“. Weiters bittet der gefallene Bürgermeister um Verständnis, dass er sich nicht entschuldigt: „Denn ich habe nichts Unrechtes getan“, so der ÖVP-Politiker.
„Die Zeit wird zeigen, ob es leichter ist, eventuell für viele Jahre unschuldig ins Gefängnis zu gehen oder für den Rest des Lebens mit der Gewissheit zu leben, einen Menschen existenziell vernichtet zu haben.“
Jürgen Höckner in den Schartner Gemeindenachrichten
Er bedankt sich bei Ehefrau Ursula und Sohn Philipp, die sehr unter der Situation leiden sollen. Beide geben ihm aber Kraft und Rückhalt, damit er nicht aufgibt. Daran denke er eh nicht. Abschließend meint er: „Die Zeit wird zeigen, ob es leichter ist, eventuell für viele Jahre unschuldig ins Gefängnis zu gehen oder für den Rest des Lebens mit der Gewissheit zu leben, einen Menschen existenziell vernichtet zu haben.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.