Schmuck im Wert von 377.846 Euro trägt Herzogin Meghan auf dem Foto für das aktuelle Cover des „Time“-Magazins. Zwei Teile stammen sogar aus dem Erbe von Prinzessin Diana. Der Wiener Juwelier Felix Köck analysiert für die „Krone“ die schlichten Accessoires des Royals.
Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Diamantring auf dem rechten kleinen Finger der Herzogin. Das Paar gerät immer wieder in Kritik, Juwelen zu tragen, die aus Ländern stammen, in denen die Edelsteine unter schlimmen Bedingungen abgebaut werden. Die beiden behaupteten nach dem Shooting, dass der Schmuck ein Geschenk war und es sich nicht um einen „Blutdiamanten“ handelt.
„Schlichter Stil derzeit total gefragt“
Generell kann die Herzogin aber mit ihren Accessoires punkten: „Der schlichte Stil ist derzeit total gefragt. Immer mehr Frauen wollen hochwertigen Schmuck, den man jeden Tag tragen kann“, weiß Juwelier Köck.
Preis für Verlobungsring „etwas sportlich“
Auch in seinem Geschäft am Graben findet man eine große Auswahl an einfachen Goldarmbändern. „Aber den Schätzwert von 297.000 Euro für den Verlobungsring finde ich eher etwas sportlich“, so der Experte. Hier spielt für den Preis wohl die Trägerin eine große Rolle. Außerdem gehörten die kleinen Diamanten genauso wie die Uhr einst Prinzessin Diana.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).