Köpferollen bei Wiener Wohnen: Nach der Anklageerhebung im Korruptionsskandal gibt es nun Konsequenzen. 18 Vertragsbedienstete wurden umgehend fristlos entlassen. „Eine umfassende Aufklärung und rasche Konsequenzen sind uns wichtig“, betont Wiener-Wohnen-Sprecher Stefan Hayden. Konkret geht es um Bestechlichkeit im Zusammenhang mit nicht bzw. mangelhaft erbrachten Leistungen.
Im Laufe der Ermittlungen erfolgte bereits die Suspendierung von 16 Beamten. Bei dem Prozess müssen sich insgesamt 45 - teils ehemalige - Mitarbeiter von Wiener Wohnen verantworten. Die weiteren angeklagten Mitarbeiter sind nicht mehr bei der Stadt tätig.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Die als Werkmeister oder Referenten beschäftigten Mitarbeiter sollen sich von Unternehmen im Einflussbereich eines 56-jährigen Geschäftsmanns mit Tank- und Einkaufsgutscheinen bestechen haben lassen. Der 56-Jährige, der unter anderem eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb und mehrere Baufirmen betrieben hat, dessen Schwester und sechs weitere in seinem Firmen-Konglomerat tätige Mitarbeiter wurden wegen Bestechung zur Anklage gebracht.
„Null Toleranz“ für korruptes Verhalten
Insgesamt müssen damit 53 Personen auf der Anklagebank Platz nehmen. Addiert man auf Basis der Anklageschrift die mutmaßlich geflossenen geldwerten Beträge, kommt man auf eine Schadenssumme von rund 170.000 Euro. Der Tatzeitraum erstreckt sich von April 2011 bis Jänner 2013. Wiener Wohnen hat sich dem Verfahren als Privatbeteilige angeschlossen. „Den suspendierten Beamten drohen im Falle einer Verurteilung danach noch weitere Konsequenzen“, erläutert Hayden. Für korruptes Verhalten gebe es null Toleranz.
Durch die in der Anklageschrift erläuterten Beweise für Dienstpflichtverletzungen ist das Vertrauen in die Angeklagten zerstört.
Wiener Wohnen
„Durch die in der Anklageschrift erläuterten Beweise für Dienstpflichtverletzungen ist das Vertrauen in die Angeklagten zerstört, eine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ist nicht mehr zumutbar“, begründete Wiener Wohnen zudem in einer Aussendung das Vorgehen. Im Laufe der jahrelangen Ermittlungen seien rund 60 Objekte (Wohnungen, Waschküchen, Stiegenhäuser) begutachtet worden, wird betont. Dabei sei festgestellt worden, dass der Schaden aus erfolgter Fehlverrechnung bzw. nicht fachgerecht erbrachten Malerleistungen resultiere.
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