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Rechtskräftig ist der Schuldspruch gegen die beiden Hexen aus Villach. Nun liegt das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofes gegen Margit T. und Barbara H. vor.
Und das ist auch nicht sehr schmeichelhaft für T.’s Verteidigerin, der mehrmals vorgeworfen wird, „prozessordnungswidrig“ zu agieren.
Zusammenfassend sei klar, dass T. nicht nur Auftraggeberin für Brandstiftungen, sondern auch für den Mord an einer Villacherin war. Und ihre Komplizin H. habe nicht, wie behauptet, in Trance gehandelt, sondern eine 72-Jährige mit bloßen Händen erwürgt. „Ein Jahrhundertverbrechen“, hat es Psychiater Peter Hofmann genannt.
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