Gadafi-Clan im Visier
UNO-Sicherheitsrat erlässt Sanktionen gegen Libyen
In seiner Resolution wirft das höchste UNO-Entscheidungsgremium der Führungsriege in Libyen "schwere und systematische Verstöße gegen die Menschenrechte", darunter Gewalt gegen friedliche Demonstranten vor. Der libysche Botschafter in New York hatte den Maßnahmen zuvor schriftlich zugestimmt. Abdurrahman Shalgham war nach den brutalen Angriffen auf Zivilisten von seinem Jugendfreund und langjährigen Vertrauten Gadafi abgerückt.
Die 15 Mitglieder des Gremiums verabschiedeten die Resolution 1970, die unter anderem vorsieht, jegliche Waffenverkäufe an Libyen sofort einzustellen. Außer dem Waffenembargo sehen die Sanktionen vor, Gadafi und einige seiner Gefolgsleute mit einem Reiseverbot zu belegen und ihre Guthaben einzufrieren. Die Maßnahmen betreffen vollständig oder zum Teil auch Gadafis sieben Söhne und seine Tochter. Die Resolution führt insgesamt 16 Namen auf, die ursprüngliche Zahl von 22 mit Sanktionen zu belegenden Libyern war im Laufe der Verhandlungen verringert worden.
Internationaler Strafgerichtshof prüft Gewalttaten
In der Resolution wurde die Führung in Tripolis zudem aufgerufen, die Gewalt im Land zu beenden, die "von der höchsten Ebene der libyschen Regierung" angestiftet worden sei. Durch die Gewalt kamen nach UNO-Angaben mehr als 1.000 Menschen ums Leben.
Die Prüfung der Gewalttaten in Libyen wurde an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verwiesen, weil "die derzeit stattfindenden weit verbreiteten und systematischen Angriffe gegen die Zivilbevölkerung einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen" könnten. Damit stimmten die USA, die nicht Mitglied des IStGH sind, erstmals für eine Befassung des Tribunals mit Gewalt in einer Krisenregion. Die Befassung des IStGH mit dem Darfur-Konflikt im Sudan hatte Washington 2005 nicht mitgetragen.
Die Sanktionen im Detail:
- VERURTEILUNG DER GEWALT: Die Resolution verurteilt "die umfassende und systematische Verletzung von Menschenrechten" in Libyen, wozu auch die Niederschlagung friedlicher Demonstrationen zähle. Außerdem prangert sie "die Anstiftung zu Feindseligkeit und Gewalt gegen die die Zivilbevölkerung durch die höchste Ebene der libyschen Regierung" an. Die Gewalt müsse sofort beendet werden. Außerdem müsse die libysche Führung Lieferungen von Hilfsgütern und den Einsatz internationaler Beobachter zur Wahrung der Menschenrechte zulassen und die Sicherheit von Ausländern sicherstellen.
- STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN: Der UNO-Sicherheitsrat hebt die Notwendigkeit hervor, "diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die verantwortlich für die Angriffe (...) auf Zivilisten" seien. Dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wird aufgetragen, die Gewalttaten in Libyen zu prüfen, weil "die derzeit stattfindenden weit verbreiteten und systematischen Angriffe" gegen die Zivilbevölkerung "Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen" könnten.
- WAFFENEMBARGO: Alle UNO-Staaten müssen den Verkauf und den Transfer von Waffen und Munition nach Libyen unterbinden. Das Embargo betrifft auch andere militärische Ausrüstung sowie jegliche Unterstützung für das libysche Militär oder den Einsatz von Waffengewalt durch andere Akteure, etwa durch finanzielle Zuwendungen oder Schulungen. Die Resolution erwähnt ausdrücklich, dass auch Söldner aus dem In- oder Ausland keine Unterstützung erhalten dürfen.
- REISEVERBOTE UND EINFRIEREN VON GUTHABEN: Von beiden Strafmaßnahmen zugleich betroffen sind Gadafi selbst sowie vier seiner Söhne und seine Tochter. Für weitere Söhne Gadafis gilt nur das Reiseverbot, das insgesamt 16 Libyer betrifft. Zu ihnen zählen Gadafis persönlicher Sicherheitschef Abdulkader Dibri, der Chef für äußere Sicherheit, Sajed Umar Dorda, und Verteidigungsminister Abu Bakr Jabir. Die Sanktionen gegen libysche Guthaben betreffen alle "Finanzguthaben und wirtschaftlichen Ressourcen" außerhalb Libyens. Alle beschlagnahmten Gelder sollen dem libyschen Volk zurückgegeben werden.
- WEITERE MASSNAHMEN: Der UNO-Sicherheitsrat schließt in der Resolution weitere Strafmaßnahmen gegen Libyen nicht aus. Das Gremium werde bei Bedarf eine "Verschärfung, Veränderung, Aussetzung oder Aufhebung" der Sanktionen prüfen, heißt es.
Bereits am Freitag hatten die USA bilaterale Sanktionen gegen Gadafi verhängt. Auch die Europäische Union einigte sich im Grundsatz auf Strafmaßnahmen, ein formaler Beschluss steht jedoch noch aus.












Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.