19.05.2021 07:00 |

Gastro-Öffnung

„Krone“ erklärt: So geht das mit den Selbsttests

Ab heute empfangen Gastro, Hotellerie und Freizeiteinrichtungen wieder Gäste! Ohne 3G-Regel gibt’s aber keinen Einlass. In Kärnten sind auch Selbsttests gültig. Wir erklären, wie sie funktionieren. Laut dem Land Kärnten ist die Internetseite aber erst ab Nachmittag funktionsfähig.

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Lange wurde dieser Tag herbeigesehnt, nun ist es endlich so weit: Dem Kaffee in der Bäckerei, der Pizza im Restaurant, dem Drink in der Bar steht nichts mehr im Weg - vorausgesetzt, man ist geimpft, negativ getestet oder genesen (3G-Regel). Neben den PCR- und Antigentests sind für einen Besuch im Lokal oder in einer Freizeiteinrichtung auch Selbsttests zugelassen - diese müssen allerdings vorher online registriert werden und sind nur 24 Stunden gültig. Für Schüler gelten auch die Schultests.

Schritt für Schritt zum registrierten Selbsttest:
„Eigentlich war eine österreichweite Lösung geplant, dieser Traum ist aber geplatzt“, sagt Landessprecher Gerd Kurath. Deshalb habe man in Kärnten eine eigene Internet-Plattform eingerichtet. Wie Sie Ihren Selbsttest dort so registrieren können, dass er im Gasthaus anerkannt wird, erfahren Sie hier. Dafür sind einige Schritte notwendig:

1. Interessierte müssen sich zuerst unter selbsttest.ktn.gv.at registrieren.

2. Nach der Registrierung erhalten Angemeldete einen Code, dieser muss auf dem Selbsttest notiert werden.

3. Danach den Selbsttest laut Anleitung durchführen und das Ergebnis abwarten.

4. Sobald das negative Ergebnis ersichtlich ist, wird der Test samt lesbarem Code fotografiert - ganz unkompliziert mit dem Smartphone. Dieses Foto muss anschließend auf der Plattform hochgeladen werden.

5. Im nächsten Schritt den Code am Test unkenntlich machen...

6. ...und auch davon ein Foto hochladen.

7. Im Anschluss erhalten Sie ein PDF-Dokument, das sie beim Wirt entweder ausgedruckt oder am Smartphone vorweisen.

Übrigens: Ein Erklär-Video zum Registrierungsablauf für Selbsttests wird heute auf der Plattform selbsttest.ktn.gv.at veröffentlicht.

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