Demnach wird man bei der Einreise nach Slowenien einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen oder sich in zehntägige Quarantäne begeben müssen. Bisher galten diese Bestimmungen nur für Wien.
Ausnahmen, bei denen Reisende von der Quarantäne oder Testpflicht ausgenommen sind, gelten unter anderem für Pendler, Schüler, Güterverkehr sowie bei dringenden persönlichen oder geschäftlichen Reisen, wobei die Rückkehr binnen 48 Stunden erfolgen muss.
Familienbesuche
Wer die Grenze aus Familiengründen überquert, um den Kontakt zu engsten Familienmitgliedern aufrechtzuerhalten, darf sich 72 Stunden im Land aufhalten. Der Transit durch Slowenien ist ebenfalls auflagenfrei, wenn er innerhalb von zwölf Stunden erfolgt.
Darüber hinaus gelten Ausnahmen auch für österreichische Besitzer oder Mieter von Immobilien auf der slowenischen Seite. Diese dürfen sich 48 Stunden im Land aufhalten ebenso wie Landwirte, die ihr Land auf der jeweils anderen Seite der Grenze bearbeiten. Erntehelfer, die slowenischen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in Slowenien bei Saisonarbeiten in Österreich helfen, dürfen binnen 24 Stunden auflagenfrei zurückkehren.
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