Nach Ibiza-Skandal

Rechnungshof will sich Parteifinanzen vorknöpfen

Österreich
23.05.2019 11:26

Die Ibiza-Affäre hat nicht nur für Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und die FPÖ massive Konsequenzen, sondern wird - wenn es nach der Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker geht - Folgen für alle Parteien und parteinahen Vereine haben. Kraker forderte am Donnerstag nämlich erneut schärfere Transparenzregeln „noch vor der Wahl im Herbst - das ist das Mindeste, was die Österreicher sich erwarten“. Sie legt einen Fünf-Punkte-Plan vor, der dem Rechnungshof das Recht geben würde, die Parteifinanzen zu kontrollieren und auch Strafen zu verhängen. Nach der Veröffentlichung des Skandalvideos sieht sie den Moment zur Umsetzung nun gekommen: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt da. Diese Probleme müssen unverzüglich abgestellt werden.“

Die Rechnungshofpräsidentin fordert die Parteien auf, das Parteiengesetz noch vor der Wahl im Herbst zu verschärfen und schlägt ein Fünf-Punkte-Programm vor, das unter anderem ein „echtes Prüfrecht“ für Parteifinanzen vorsieht. Der Rechnungshof soll nicht nur einmal jährlich die Rechenschaftsberichte der Parteien erhalten, sondern tatsächlich auch deren Bücher kontrollieren dürfen. Außerdem soll es strenge Auflagen für parteinahe Vereine, Komitees und Organisationen geben. Sie sollen Parteispenden an den Rechnungshof melden und die Herkunft ihrer Mittel offenlegen. Für „grobe Zuwiderhandlungen“ hält Kraker auch strafrechtliche Sanktionen für überlegenswert.

Kraker will schnellere Offenlegungen
Die Offenlegung der Wahlfinanzen will Kraker beschleunigen. Weil die Rechenschaftsberichte erst mit eineinhalb Jahren Verspätung öffentlich werden, sollen die Parteien künftig einen eigenen Wahlkampfkostenbericht vorlegen - und zwar spätestens drei Monate nach der Wahl. Und für die Rechenschaftsberichte des Wahljahres 2017 kündigt Kraker die Veröffentlichung vor dem Wahltermin im Herbst an: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Video aus dem Archiv: Das geschah am Tag nach Ibizagate

Schärfere Sanktionen bei Verstößen
Verschärfen will Kraker auch die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. „Jetzt kommen die Sanktionen spät und wirken nicht präventiv“, sagt sie zu den vorgesehenen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Künftig will der Rechnungshof selbst anstelle des Parteien-Transparenz-Senats im Kanzleramt die Strafen verhängen. Darüber habe sie lange nachgedacht, so Kraker, aber: „Daran führt kein Weg vorbei, weil es für den Rechnungshof wichtig ist, dass er etwas in der Hand hat.“ Auf konkrete Summen will sich Kraker nicht festlegen, nur so viel: „Die Höhe der Strafe muss generalpräventive Wirkung haben.“

„Engeres Korsett“ für Parteien
Schließlich will Kraker, die vom folgenschweren Ibiza-Video laut eigener Aussage „schockiert“ war, die Auszahlung der Parteienförderung vom Kanzleramt ins Parlament verlagern. Das Parlament soll außerdem nähere Richtlinien für die Verwendung der Mittel festlegen - etwa was die Social-Media-Aktivitäten der Parteien angeht. „Die Parteien sollten sich ein engeres Korsett geben. Alle im Parlament vertretenen Parteien müssten ein Interesse an einem fairen Wettbewerb und guten demokratischen Spielregeln haben“, so Kraker.

Unterstützung für Kraker von mehreren Seiten
Unterstützung erhält Kraker von den NEOS, deren Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Irmgard Griss, zusätzlich zur Rechnungshofkontrolle und Sanktionen auch einen Straftatbestand „illegale Parteienfinanzierung“ sowie eine „Politikerhaftung“ fordert. JETZT und die Grünen hatten bereits am Mittwoch für Verschärfungen plädiert. Auch der Politikwissenschafter Hubert Sickinger begrüßt die Vorschläge des Rechnungshofs zur Verschärfung des Parteiengesetzes.

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