Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Magath war im März vergangenen Jahres auf einer Bundesstraße im Kreis Uelzen 143 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer gefahren. Eine Ende vergangenen Jahres vom Amtsgericht Uelzen verhängte Strafe wollte der Bundesliga-Coach aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein.
Weil Magath dann aber nicht vor Gericht erschien und nach Ansicht des Richters nicht ausreichend entschuldigt war, wurde sein Einspruch verworfen. Magaths Anwalt machte daraufhin geltend, der Bußgeldrichter habe den Begriff der "genügenden Entschuldigung" verkannt und legte Beschwerde gegen den Entscheid ein. Das OLG konnte aber keinen Verfahrensfehler erkennen, das Urteil ist damit rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen.
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