Arbeiter fiel von Dach

Geldbuße für Vorarbeiter und Firmenchef

Salzburg
17.01.2019 16:13

Mit einer Diversion hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Prozess gegen den Geschäftsführer und Vorarbeiter einer Zimmerei im Flachgau geendet. Den beiden Männern und der Firma wurde fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung vorgeworfen. Laut Anklage war die Baustelle unzureichend gesichert. Ein 22-jähriger Zimmerer stürzte vom Dach und wurde schwer verletzt.

Zu dem Unfall kam es am 16. Mai 2017 in Eugendorf (Flachgau). Die Beschuldigten wurden von der Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich gemacht, dass bei Arbeiten an einem Vordach kein Gerüst angebracht war. Zudem seien zum Unfallzeitpunkt drei Facharbeiter ohne einer Beaufsichtigung beschäftigt gewesen, weil der Vorarbeiter nicht auf der Baustelle anwesend war. Der Gerichtssachverständige bemängelte, dass ein Hersteller- und auch ein Benützerprotokoll für das Aufstellen des Gerüstes fehlten, obwohl das die Bauarbeiterschutzverordnung vorschreibe.

Der Geschäftsführer und der Vorarbeiter, die von Rechtsanwalt Michael Pallauf verteidigt wurden, beteuerten ihre Unschuld. Sie sagten zu Richterin Martina Pfarrkirchner, es sei zu wenig Material für das Gerüst vorhanden gewesen, weil damals mehrere Baustellen betreut wurden. Der 22-jährige Facharbeiter hätte allerdings an jener Seite der Halle arbeiten können, an dem ein Gerüst angebracht war, meinte der Vorarbeiter. Einen „Chef vom Dienst“ hätten die Facharbeiter auch nicht benötigt, es habe sich um normale Montagearbeiten gehandelt, sagte der Geschäftsführer.

Auf zwei Krücken gestützt betrat der 22-Jährige den Gerichtssaal. Er habe selbst entschieden, mit Schalungsarbeiten zu beginnen, obwohl der Dachgiebel nicht eingerüstet war, sagte er als Zeuge aus und nahm damit eine Eigenverantwortung für den Absturz auf sich. „Ich hatte keine Sicherheitsbedenken. Das war eine Routinearbeit. Ich habe mir nicht gedacht, dass da etwas passieren kann. Ich habe Bretter aufgebracht und bin dann durchgefallen.“ Er sei wie die anderen Mitarbeiter der Firma mündlich über die Sicherheitsvorkehrungen unterwiesen worden. Seine beiden Kollegen bestätigten diese Angaben.

Die Richterin schlug schließlich eine diversionelle Erledigung des Verfahrens vor. Die Angeklagten und Staatsanwältin Katharina Dirisamer waren damit einverstanden. Der Vorarbeiter erhielt eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro, der Geschäftsführer in Höhe von 1.500 Euro und die Firma, die nach dem Verbandsgesetz angeklagt wurde, in Höhe von 2.500 Euro. Zudem müssen alle drei Beschuldigten jeweils 150 Euro an Pauschalkosten zahlen. Sind die Beträge innerhalb von 14 Tagen einbezahlt, wird das Strafverfahren eingestellt. Diese außergerichtliche Erledigung sei kein Schuldspruch, gab die Richterin zu verstehen.

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