Nicht rechtskräftig

Kinderporno-Prozess: Haftstrafe für St. Veiter

Kärnten
03.09.2018 13:28

Weil er sich vor zwei Jahren übers Internet pornografische Videos von unmündigen Mädchen und Buben besorgt hatte, musste sich am Montag ein 45-jähriger Sankt Veiter am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der bislang noch völlig Unbescholtene fasste eine unbedingte Haftstrafe von vier Monaten aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann bat um drei Tage Bedenkzeit - er hat die Möglichkeit zu berufen.

Die Videos, welche sich der Angeklagte, der als Portier arbeitet, im Internet besorgte, zeigen pornografische Handlungen von Kindern unter 14 Jahren. Das jüngste Opfer soll sogar erst sechs Jahre alt gewesen sein. Als er von der Polizei ausgeforscht wurde, leugnete er alles und gab an, nichts von den Videos zu wissen. Mittels Sachverständigen konnte jedoch rasch und eindeutig nachgewiesen werden, dass der Mann im Netz gezielt nach Kinderpornografie suchte.

Im Gerichtsprozess am Montag zeigte er sich schließlich geständig. Das Urteil lautete vier Monate unbedingt. Das heißt der St. Veiter muss ins Gefägnis. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Mann bat um drei Tage Bedenkzeit…

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