Mitführpflichten

Achtung: Auch Kurioses muss mit auf Reisen!

Reisen & Urlaub
02.07.2018 08:00

Bei Urlaubsfahrten mit dem Pkw müssen je nach Zielland Mitführpflichten beachtet werden - teilweise auch kuriose. So können beispielsweise ein Ersatz-Lampenset oder auch zwei Warndreiecke Pflicht sein.

Das Fahrzeug ist vollgeladen, die Vorfreude auf Sonne, Strand und Meer ist riesig - der Fahrt ins gewünschte Urlaubsland steht somit nichts mehr im Weg. Fast, denn die Mitführpflichten bei Pkw-Reisen variieren in den EU-Ländern teilweise stark. Daher sollte man sich vor der Abreise auf jeden Fall umfassend aufklären lassen. Der ÖAMTC kennt sämtliche Mitführpflichten.

    • Warnweste: Bei diesem Gegenstand wird häufig zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Eine Tragepflicht besteht dabei in den meisten Ländern, kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist zum Beispiel in Italien, Kroatien oder Ungarn der Fall. Wird der Pkw-Lenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er allerdings einen Unfall und legt beim Verlassen des Autos keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen. Sogar die Anzahl der Warndreiecke variiert Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreiecks-Pflicht. In einigen Ländern, wie in Zypern, müssen sogar zwei mitgeführt werden - in Spanien gilt diese Vorschrift nur für im Land gemeldete Pkw (also auch für Mietwagen).
    • Verbandszeug: Wundkompressen, Pflasterstrips und Co. sind unter anderem in Deutschland, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie in der Slowakei Pflicht.
    • Feuerlöscher: In Griechenland oder Bulgarien ist ein Feuerlöscher Teil des mitzuführenden Sortiments.
    • Ersatzreifen: In Spanien oder in der Slowakei gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein -spray dabei sein.
    • Ersatz-Lampenset: In Kroatien, Frankreich oder Tschechien ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann (also Brems- oder Blinkerleuchten). Für Xenon- oder LED-Leuchten ist diese Vorschrift hingegen nicht gültig. In Slowenien sowie Ungarn ist es empfehlenswert, ein Ersatz-Lampenset dabei zu haben.

Saftige Strafen setzt es nicht nur bei der Missachtung all dieser zahlreichen Mitführpflichten, sondern auch bei schwerwiegenden anderen Verstößen im Verkehr. Für Österreicher schon ein wenig kurios: In einigen Urlaubsländern müssen sogar verschiedene Ersatzlampen, Feuerlöscher oder gar zwei Warndreiecke im Fahrzeug verstaut sein. Sich über all die Mitführpflichten in den Ländern zu informieren sollte genauso sorgfältig erledigt werden wie Kofferpacken. 

Unterschiedliche Strafen für gleiche Verkehrsdelikte
Saftige Verkehrsstrafen können einem die Urlaubslaune ordentlich verderben. Die Unterschiede für gleiche Delikte sind groß.

    • In Kroatien zahlt man im Vergleich zu Italien weit weniger für die gleichen Verstöße: Verletzung der Gurtpflicht 65 Euro; Telefonieren am Steuer (ab 65 Euro); betrunken Fahren (0,5-Promille-Grenze) ab 95 Euro. Fürs Tempobolzen (mehr als 50 km/h zu schnell) ab 400 Euro.
    • In Ungarn alkoholisiert am Steuer kostet 970 Euro. Nichtanlegen des Gurtes kostet 130 Euro, Telefonieren am Steuer 50 Euro. Wird man mit mehr als 50 km/h zu schnell erwischt, kostet das ab 195 Euro.
    • Wird man in Deutschland betrunken am Steuer (0,5-Promille-Limit) erwischt, ist man mindestens 500 Euro los und erhält einen Monat Fahrverbot. Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht kostet ab 30 Euro, Telefonieren am Steuer ab 100 Euro. Rast man um 50 km/h zu flott, zahlt man 240 Euro.
    • Italien: So nett die Italiener auch sind, bei Verkehrsverstößen kennen die Carabinieri (Gendarmen) keinen Spaß. Wer in bella Italia die Gurtpflicht missachtet, ist zumindest 80 Euro los. Telefonieren am Steuer kostet ab 160 Euro. Alkoholisiert das Auto lenken (0,5-Promille-Grenze) wird richtig teuer: Da geht die Geldstrafe bei 530 Euro los. Mit 20 km/h zu schnell Fahren kostet ab 170 Euro, bei mehr als 50 km/h zu flott ab 530 Euro.
    • Schnellfahren wird auch in Slowenien saftig bestraft. Ab 50 km/h darüber ist man 500 Euro los. Bei Verstößen wie Gurtpflicht oder Handy am Steuer sind es 120 Euro. Rauschig Fahren (0,5 Promille) kostet ab 300 Euro.

Claus Meinert, Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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