Bei Urlaubsfahrten mit dem Pkw müssen je nach Zielland Mitführpflichten beachtet werden - teilweise auch kuriose. So können beispielsweise ein Ersatz-Lampenset oder auch zwei Warndreiecke Pflicht sein.
Das Fahrzeug ist vollgeladen, die Vorfreude auf Sonne, Strand und Meer ist riesig - der Fahrt ins gewünschte Urlaubsland steht somit nichts mehr im Weg. Fast, denn die Mitführpflichten bei Pkw-Reisen variieren in den EU-Ländern teilweise stark. Daher sollte man sich vor der Abreise auf jeden Fall umfassend aufklären lassen. Der ÖAMTC kennt sämtliche Mitführpflichten.
Saftige Strafen setzt es nicht nur bei der Missachtung all dieser zahlreichen Mitführpflichten, sondern auch bei schwerwiegenden anderen Verstößen im Verkehr. Für Österreicher schon ein wenig kurios: In einigen Urlaubsländern müssen sogar verschiedene Ersatzlampen, Feuerlöscher oder gar zwei Warndreiecke im Fahrzeug verstaut sein. Sich über all die Mitführpflichten in den Ländern zu informieren sollte genauso sorgfältig erledigt werden wie Kofferpacken.
Unterschiedliche Strafen für gleiche Verkehrsdelikte
Saftige Verkehrsstrafen können einem die Urlaubslaune ordentlich verderben. Die Unterschiede für gleiche Delikte sind groß.
Claus Meinert, Jasmin Steiner, Kronen Zeitung
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