Sprachkenntnis im Test

Sozialgeld nur mit B1-Deutsch: Was wird abgeprüft?

Österreich
29.05.2018 05:53

B1-Niveau, sonst 300 Euro weniger: Die türkis-blaue Regierung hat am Montag ihre neuen Pläne für die Mindestsicherung präsentiert. Flüchtlinge müssen demnach ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen, um die Leistung in der Höhe von 863 Euro von Anfang an in voller Höhe beziehen zu können. Doch welches Wissen ist überhaupt erforderlich, um die Prüfung zu schaffen? krone.at hat sich die Aufgabenstellungen für das B1-Zertifikat genauer angesehen. Hätten Sie es gewusst?

„Integrationsprüfung B1 - für die Staatsbürgerschaft und den unbefristeten Aufenthaltstitel“ lautet die genaue Bezeichnung jener Prüfung, deren positive Absolvierung Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) künftig an den Erhalt der Mindestsicherung in voller Höhe knüpft. Das Ziel sei ganz klar, „die Zuwanderung in unser Sozialsystem einzudämmen“, begründete Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) die Maßnahme nach der Regierungsklausur in Mauerbach (siehe Video unten).

Kurz nannte den Fall eines anerkannten Flüchtlings, der schlechte Deutschkenntnisse habe, als Beispiel. Dieser werde in Zukunft nicht gleich den vollen Betrag in der Höhe von 863 Euro, sondern um 300 Euro weniger kassieren. Die Sprachkenntnisse würden durch den Integrationsfonds überprüft, so Strache.

Das sind die Voraussetzungen für B1-Niveau
krone.at nahm die Aufgabenstellungen zum Erlangen des B1-Zertifikats genauer unter die Lupe: Absolviert werden muss für B1 ein Test, der die vier Punkte Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen beinhaltet. Laut dem Österreichischen Integrationsfonds sind folgenden Fähigkeiten vorausgesetzt:

  • die wichtigsten Punkte verstehen, selbst wenn in normaler Landessprache gesprochen wird, vor allem wenn es um vertraute Dinge geht, wie Freizeit, Arbeit oder Schule,
  • sich ganz normal auf Reisen zurechtfinden,
  • zusammenhängend über persönliche Interessen und bekannte Themen reden,
  • berichten, wie beispielsweise über Reisen, Träume, Ziele, Hoffnungen und über Erfahrungen reden,
  • Ansichten begründen und Erklärungen abgeben.

Beim Hörverständnis für B1 werden Diskussionsrunden, Durchsagen, Vorträge oder Gespräche herangezogen, aus denen wiederum die Kernaussagen sowie weitere Details erfasst werden müssen. Hierfür gibt es bei der Prüfung 40 Minuten Zeit.

Das Leseverständnis wird getestet, indem unterschiedliche Textformen, z.B. ein Zeitungsartikel oder eine E-Mail, gelesen und Hauptaussagen daraus wiedergegeben werden sollen. Zeit für diesen Teil der Prüfung: circa 65 Minuten.

Beim Schreiben müssen dann eine E-Mail oder ein Brief geschrieben werden sowie ein Forumsbeitrag, in dem die eigene Meinung wiedergegeben werden soll. Diese selbst verfassten Texte werden anschließend nach vorgegebenen Kriterien beurteilt. Zeit dafür: 60 Minuten.

Beim Sprechen wird mit einem Partner über den Alltag gesprochen, dabei sollen unter anderem durch Fragen die eigene Meinung wiedergegeben und eigene Vorschläge gemacht werden. Zudem muss ein kurzer Vortrag gehalten werden. Die dafür vorgesehene Zeit: 15 Minuten.

Seit 2017 werden auch Werte abgeprüft
Neben den vier genannten Blöcken Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen wird seit Oktober 2017 aber auch Werte- und Orientierungswissen als Teil der B1-Prüfung abgefragt und bewertet.

Die Multiple-Choice-Fragen behandeln unter anderem die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Rechte von Kindern, Krankenbehandlung und selbstverständlich auch die Geschichte der Zweiten Republik.

Und wer jetzt wissen will, ob sein Wissen für ein B1-Zertifikat ausreicht, kann sich die Modelltests anschauen und sich dann auf dem Smartphone via App oder auch online selbst testen.

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