02.05.2018 14:25 |

Haftaufschub gewährt

Westenthaler bleibt bis 20. August auf freiem Fuß

Eigentlich hätte er spätstens am Donnerstag eine Zelle in der Justizanstalt Wien-Simmering beziehen müssen, doch am Mittwoch hat das Wiener Landesgericht dem ehemaligen FPÖ-Generalsekretär und späteren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler einen Strafaufschub gewährt. Diesen hatte der 50-Jährige zur Regelung seines beruflichen Fortkommens beantragt. Um dies bewerkstelligen zu können, bleibt Westenthaler bis 20. August auf freiem Fuß, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Laut Salzborn machte Westenthaler geltend, er benötige einen viermonatigen Aufschub, um seine berufliche Vertretung zu organisieren, um nach seiner Haftentlassung in sein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis zurückkehren zu können. Das Strafvollzugsgesetz sieht einen Strafaufschub dann vor, wenn das Ausmaß der zu vollziehenden Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt und der Aufschub für das spätere Fortkommen des Verurteilten, für den Wirtschaftsbetrieb, in dem der Verurteilte tätig ist, für den Unterhalt der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen oder für die Gutmachung des Schadens zweckmäßiger erscheint als der sofortige Vollzug. Das kam Westenthaler zugute.

Das Wiener Oberlandesgericht hatte im März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest, also eine Fußfessel, ansuchen kann. Der 50-Jährige war zuvor im Verfahren um die Fördermillion an die heimische Fußballbundesliga sowie die 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.  Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. wenn der unbedingte Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe zwölf Monate nicht übersteigt, kann der Vollzug der Strafe grundsätzlich durch den elektronisch überwachten Hausarrest ersetzt werden. Bei Westenthaler wurde die Fußfessel-Regelung aufgrund seiner Sonderstellung als früherer Spitzenpolitiker seitens der Justiz allerdings ausgeschlossen.

Westenthaler: „Meine Existenz ist vernichtet“
Nach dem Urteil im März nutzte Westenthaler seinen Auftritt im Justizpalast, um eine bittere Bilanz des gegen ihn gerichteten justiziellen Vorgehens zu ziehen. Dieses habe „mein Berufsleben de facto zerstört“. Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können: „Nicht mal im mittleren Management. Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. Das Ersparte ist weg, das man sich bis zum 50. Lebensjahr auf die Seite geräumt haben sollte“, so Westenthaler. Das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, „die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll“.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?