Nämlich der Freispruch für jenen mehrfach vorbestraften Iraker, der seine Familie wiederholt mit seiner Gewaltbereitschaft in Angst und Schrecken versetzt hat und gegen den auch ein Annäherungs- und Betretungsverbot vorlag. Bekannt wurde der Fall vor allem dadurch, dass seine sechsjährige Stieftochter die Polizei durch das internationale SOS-Notzeichen auf ihre missliche Lage aufmerksam gemacht hatte. Was sendet man diesem Mädchen für ein Zeichen aus? Es ist zwar schön, wenn du dieses Zeichen machst, aber helfen können wir dir leider nicht wirklich, sondern erst, wenn du vermutlich schon tot bist? Dieser Iraker verhöhnt die österreichische Justiz ja noch krasser als der „Herr Waltraud“. Nach dem Motto: „Seht her, ich brauche meine Familie nur so einzuschüchtern, dass sie sich gegen mich nicht aussagen traut – und schon könnt ihr mir nichts mehr anhaben.“ Wie lange will sich unsere Justiz noch von solchen Einzelpersonen an der Nase herumführen lassen? Wenn die bestehende Gesetzgebung es nicht hergibt, dass man hier eingreifen kann, dann sind eben die Gesetze schlecht. Ich brauche in der Gesellschaft kein Notsignal zu propagieren, wenn ich dann, wenn es eingesetzt wird, leider nichts machen kann, weil mir durch die Gesetze die Hände gebunden sind. Also, Frau Justizminister: Wenn Sie den Kampf gegen Gewalt an Frauen ernst nehmen, dann herrscht hier dringender Handlungsbedarf für Sie!
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