Das Jagdgesetz wurde also wieder einmal adaptiert, die Jagd wird ab sofort „tierfreundlicher“. Das wäre ja zum Lachen, wenn’s nicht so traurig wär. Abgesehen davon, dass Jagd nie tierfreundlich sein kann – fragen Sie dazu einmal ein gehetztes Wildtier –, bedeutet dieses Gesetz, dass jetzt bei „gewissen“ Raubwildarten, bisher nur bei den zu intelligenten Wildschweinen, Nachtsichtgeräte eingesetzt werden dürfen. Welche Räuber das nun sind, wird der Durchschnittsbürger nur sehr schwer erfahren. Behauptet wird: Das wird nur zur Stärkung der Artenvielfalt und Seuchenprävention passieren – und um Biodiversität und Menschen zu schützen. Da lachen ja die Hühner, das glaubt ja nicht einmal der umtriebige Dr. Pernkopf selber. Klarerweise wird bei dieser günstigen Gelegenheit auch der Schutzstatus des Wolfes weiter aufgeweicht, sicher gehört er jetzt auch zu den „gewissen“, bei Problemwölfen wird ohnehin schon jetzt ratzfatz Halali geblasen. Was allerdings ein Problem ist (und das ist das wahre Problem), bestimmt der Schütze, der noch dazu eine Prämie kassieren und die Trophäe behalten darf. Für die meisten dieser „Heger“ ist es nämlich schon ein Problem, dass sich ein Wolf auch nur blicken lässt – bzw. dass es ihn überhaupt hierzulande gibt. Denn nur ein toter Wolf ist für sie ein guter Wolf. Daran wird sich auch nach hundert Adaptierungen des Jagdgesetzes nichts ändern, ganz im Gegenteil.
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