Es ist eine Blamage für die ÖVP und die SPÖ, dass sie für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 keinen eigenen Kandidaten aufstellen. Während die ÖVP keine Wahlempfehlung abgibt, dienen sich die SPÖ, Neos und Grünen dem amtierenden Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen an und überlassen den Wahlkampf in erster Linie zwei „Spaßkandidaten“. Die FPÖ hält sich noch bedeckt, jedoch glaubt Andreas Mölzer als führender Ideologe der FPÖ, dass die 53-jährige Juristin und Abgeordnete Susanne Fürst gegenüber dem 78-jährigen Amtsinhaber ein gutes Gegenstück wäre. Wenn sich der interne Streit in der SPÖ beilegen ließe, wäre der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil aussichtsreicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten. Der frühere Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat wegen bevorstehender Gerichtsverhandlung erneut um Spenden gebeten, wofür er hämische Kommentare in den Medien erntete. Wo bleibt jetzt der Aufschrei der Linken und der Gutmenschen, weil Van der Bellen – wenngleich aus anderen Motiven – Spenden einsammeln lässt, obwohl er das angesichts der „gmahdn Wiesn“ sicher nicht nötig hätte. Die Stimmenmaximierung dient vielmehr der Selbstdarstellung. Für einen Stimmenzuwachs wäre es legitimer, wenn Van der Bellen als Kaunertaler wieder in Tracht durch die Lande reisen würde, um Volksverbundenheit zu zeigen. Seiner Aussage nach ist der frühere Kandidat und Ex-Vizekanzler Norbert Steger mehrmals zur Kandidatur animiert worden. Steger sagte zur „Krone“, er sei kein geeigneter „Ersatzkaiser“ und wäre vielmehr für die Abschaffung des Amtes. Angesichts der restriktiven Sparmaßnahmen dürfte unsere Bevölkerung zum Amt des Bundespräsidenten das billigere Modell der Schweiz bevorzugen. Anders als in Österreich ist der Bundespräsident kein Staatsoberhaupt, und diese Funktion wird als Nebenaufgabe gesehen. Der schweizerische Bundespräsident wird aus dem Kreis der Bundesräte von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für ein Jahr gewählt. Österreich ist mit der sparsamen Schweiz nicht vergleichbar, und daher wird weder das Amt des Bundespräsidenten in Zweifel gezogen noch der Nationalrat verkleinert oder der Bundesrat aufgelöst.
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