Die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raumes wird von den EU-Bürokraten immer wieder betont und als eine der größten Errungenschaften gehandelt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Reisefreiheit ein Teil einer der „vier besonderen Freiheiten“ der EU ist, nämlich des freien Personenverkehrs. (Die anderen sind: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr). Mit Corona bekam die Reisefreiheit aber einen gewaltigen Dämpfer verpasst – von der EU. Wurde vorher Sturm gelaufen gegen Grenzkontrollen – nicht Grenzsperren – einzelner Länder, wegen illegaler Migration beispielsweise, so wurden wegen Corona die Grenzen tatsächlich dichtgemacht oder zumindest streng kontrolliert und ein Passieren nur unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Vorbei war es mit der Vorstellung, dass die EU als „großes Ganzes“ zu sehen ist. Plötzlich gab es wieder die vorher lächerlich gemachte „Kleinstaatlerei“, und die ist nur zu überwinden mit dem eigens dafür geschaffenen „Grünen Pass“. Von diesem Ding wird es in Zukunft abhängen, ob man innerhalb der Europäischen Union den verbliebenen Rest von Reisefreiheit in Anspruch nehmen darf, und auch da wird es immer mehr davon abhängen, ob jemand geimpft ist. Also zu den „Braven“ gehört.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Mo, 12.7.2021
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