Schwere Vorwürfe

Drama um inhaftierten Deutschen geht weiter

Ausland
28.06.2007 22:30
Ein 17 Jahre alter Deutscher sitzt in der Türkei in Haft, weil ihn seine 13-jährige Urlaubsbekanntschaft der sexuellen Belästigung beschuldigt: Für den Schüler aus dem deutschen Uelzen war es ein „Urlaubsflirt“. Bei einem neuerlichen Gerichtstermin vor der Staatsanwaltschaft in Antalya sagte die 13-jährige Britin, Marco habe sie zwar nicht vergewaltigt, sich aber gegen ihren Willen im Bett auf sie gelegt, als sie schon eingeschlafen war. Der Fall sorgt besonders in Deutschland für Aufregung, weil der Tatbestand selbst noch nicht ganz geklärt zu sein scheint. Eine Strafkammer in der türkischen Stadt Antalya hat am Donnerstag eine Nachrichtensperre für das Gerichtsverfahren gegen den 17-jährigen deutschen Schüler Marco verfügt.

Marco sitzt seit rund zehn Wochen unter dem Vorwurf in Haft, die Disco-Bekanntschaft sexuell missbraucht zu haben. Zwischenzeitlich hieß es, dass die Eltern des Mädchens die Anschuldigungen fallen gelassen hätten. Nach dem neuerlichen Gerichtstermin in Antalya dementierte der von der türkischen Anwaltskammer bestellte Anwalt der Britin, dass die Mutter die Anzeige zurückgezogen habe.

Die Anzeige müsse schriftlich zurückgezogen werden, sage er. Er habe jedoch kein entsprechendes Schreiben erhalten. Da der Prozess inzwischen eröffnet sei, könne sowieso nur noch das Gericht über eine eventuelle Freilassung des Deutschen entscheiden.

Mädchen nennt ihn nur noch "Beschuldigter"
Der 13-jährigen Britin mit dem Vornahmen Charlotte zufolge, die am Mittwoch erstmals auf den TV-Sendern Pro Sieben und N.24 in einem Interview zu sehen war, hatte sie sich mit Marco an dem verhängnisvollen Abend in der Discothek getroffen – und gestritten. Als sie mit ihrer Schwester und ihrer Freundin später ins Hotelzimmer ging, sei Marco mit einem Freund gekommen. „Er wollte sich bei mir entschuldigen“, zitierte sie die Zeitung „Hürriyet“ am Mittwoch. „Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf dem Bett und haben uns unterhalten.“ Weil sie müde gewesen sei, habe sie sich trotz des Besuches „neben dem Beschuldigten“ schlafen gelegt. Die 13-Jährige nennt den Burschen seit der Anklage nur noch so.

„Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, fühlte ich den Beschuldigten auf mir“, sagte die Britin. „Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber irgendeine Flüssigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.“ Laut „Hürriyet“ sagte die 13-Jährige weiter: „Von einer Vergewaltigung kann keine Rede sein. Aber das Ganze ist ohne meine Einwilligung geschehen.“ Im Gegensatz zur Aussage des Mädchens hatte Marco in einem Interview erklärt, die Initiative sei von der 13-Jährigen ausgegangen. Der nächste Gerichtstermin ist am 6. Juli.

Bei Verurteilung kann er Strafe in Deutschland absitzen
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte indes in im Fernsehen, dass die Bundesregierung Marco unterstützen wolle. „Zunächst geht es jetzt darum, dass wir dem Jungen helfen, und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit allen anderen, die dazu einen Beitrag leisten können“, sagte Merkel. Es sei wichtig, dass der Junge ganz schnell wieder nach Deutschland komme. Sollte der 17-Jährige verurteilt werden, könnte er die Strafe in Deutschland verbüßen. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung habe er die Möglichkeit, auf Grund bestehender Abkommen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einer Verbüßung der Reststrafe in der Heimat müssten die zuständigen Behörden beider Länder zustimmen.

Gericht in Antalya verfügt Nachrichtensperre zum Fall
Eine Strafkammer in der türkischen Stadt Antalya hat am Donnerstag eine Nachrichtensperre für das Gerichtsverfahren gegen den 17-jährigen deutschen Schüler Marco verfügt. Das Verbot gelte auch für die deutschen Kamerateams, die seit Tagen vor dem Gefängnis live berichteten, sagte Generalstaatsanwalt Osman Vuraloglu der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu. Vuraloglu hatte den Verbotsantrag bei Gericht gestellt. Der Generalstaatsanwalt begründete den Schritt damit, dass die Rechte von Minderjährigen geschützt werden müssten.

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