Rechtsgrundlage für eine Pflege zu Hause rund um die Uhr soll demnach das Hausangestelltengesetz sein. Wie die Hausangestellten dabei künftig bezahlt werden sollen, ist noch nicht ausverhandelt. Das soll jedenfalls im Rahmen eines Dienstvertrages geregelt werden.
Fest steht aber bereits, dass die Hilfsorganisationen bei der Abwicklung der Beschäftigungsverhältnisse behilflich sein sollen. Sie sollen die An- und Abmeldung der pflegenden Hausangestellten sowie die Lohnverrechnung übernehmen.
Umfassende Beratung für Betroffene
Neben der Einstufung in die Pflegestufen durch einen Arzt der Sozialversicherung soll es künftig auch eine umfassende Beratung geben. Pflegefachkräfte sollen dabei nicht nur die zu Pflegenden sondern auch die pflegenden Angehörigen beraten, wie eine optimale Pflege erfolgen kann und welche Möglichkeiten dafür in der betreffenden Region bestehen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass der Pflegebedarf gut und richtig eingeschätzt wird.
ÖGB will 200 Millionen für Pflegefonds
Geschaffen werden soll auch eine einheitliche Kompetenzlage für die Sozial- und Gesundheitsberufe. In diesem Zusammenhang ist ein modulares Ausbildungssystem mit hoher Durchlässigkeit und ein Ausbau von Teilzeitangeboten vorgesehen. Zudem sollen Pflegeangelegenheiten besser koordiniert werden.
Der ÖGB forderte in einer ersten Reaktion mehr Geld für den Pflegesektor. Konkret gefordert wurde ein vom Bund dotierter Pflegefonds zur Unterstützung der Länder und Gemeinden mit einer „Zielvorgabe“ von 200 Mio. Euro.
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