Entblößt und betatscht

Freispruch für Lieferant: „Muss sich was ändern“

Gericht
30.10.2026 15:55

Ein Lieferando-Fahrer entblößte sich nach einer Katzenfutter-Lieferung bei einer jungen Frau zu Hause. Im Wiener Bezirksgericht Hernals gibt es für den Mann einen Freispruch. Die „Krone“ hat mit dem Opfer gesprochen. Das immer noch zu kämpfen hat – mit Angst und Entsetzen.  

„Ich bin enttäuscht, weil ich damit keine anderen Frauen schützen kann“, sagt Eva S. (Name geändert) im Gespräch mit der „Krone“. Der Schock sitzt tief nach dem Freispruch für jenen Lieferando-Fahrer, der die Frau im April an der Brust berührte und sich danach vor ihr entblößte.

Richterin glaubte jungen Frau
Doch genauso groß wie der Schock ist auch Evas Wut: „Es muss sich was ändern, und zwar dringend!“ Denn die Richterin im Bezirksgericht Hernals glaubte der jungen Wienerin, dass es einen übergriffigen Vorfall gegeben hat. Und nicht dem angeklagten Lieferanten, der jede Berührung abgestritten hatte, sich zur sexuellen Belästigung „nicht schuldig“ bekannte.

„Dachte anfangs, das wäre unabsichtlich passiert“
Im April bestellte die Frau wie so oft Katzenfutter über den Lieferdienst Lieferando. Wenig später klingelte es an der Tür, Kater „Momo“ hüpfte auf die Schulter seines Frauchens. Er wollte die Fellnase streicheln, bat der Lieferant. Eigentlich ja kein Problem. Doch da spürte Eva seine Hand auf ihrer Brust. „Ich dachte am Anfang, das sei unabsichtlich passiert.“ Als der Mann dann vor ihr aber auch noch die Hose herunterließ, wurde sie eines Besseren belehrt.

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Ich weiß, dass Richter sich ans Gesetz halten müssen. Aber das muss überarbeitet werden.

Eva gegenüber der „Krone“

Eva erstattete Anzeige: Es könne doch nicht sein, dass ihr so etwas in der eigenen Wohnung passiert. Doch aus rein rechtlichen Gründen konnte er letztlich als unbescholtener Mann nach Hause gehen.

Verteidiger Wissam Barbar erwirkte für seinen Mandanten den Freispruch.
Verteidiger Wissam Barbar erwirkte für seinen Mandanten den Freispruch.(Bild: ra-barbar.at)

Berührung war fürs Gesetz nicht intensiv genug
„Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass rechtlich keine sexuelle Belästigung vorliegt“, sagt Verteidiger Wissam Barbar. Denn laut österreichischem Strafrecht war die Intensität an der Brust einfach zu gering. Und das bloße Zeigen des Penis ohne geschlechtliche Handlung ist bestenfalls eine Verwaltungsübertretung – aber nur im öffentlichen Raum. Folgen wird das für den Freigesprochenen also eher keine mehr haben.

Aber für Eva. Die seit dem Vorfall im April Lieferando nicht mehr benutzt; die auch mit therapeutischer Hilfe versucht, den Übergriff in ihrer eigenen Wohnung aufzuarbeiten. „Ich komme damit klar, weil ich mir so was eben leisten kann“, weist die Frau darauf hin, dass das viele andere nicht können. „Ich weiß, dass Richter sich ans Gesetz halten müssen. Aber das muss überarbeitet werden. Viele Frauen gehen aus dem Grund nicht zur Polizei.“

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