Sind solche Autofahrer noch fahrtauglich? Ein 84-Jähriger war in Feldkirchen (OÖ) bei einer mitternächtlichen Ausfahrt aus der Garage über eine Wiese in die Gartenmauer des Nachbarn gerollt und hatte den Alkotest verweigert. Ein 88-Jähriger hatte sich nach der Teilnahme an einem Begräbnis auf der Heimfahrt nach Tschechien verirrt, dort mussten ihn Verwandte abholen.
Zwei verhaltensoriginelle Vorfälle mit betagten Autolenkern beschäftigten in den vergangenen Tagen die Polizei in Urfahr-Umgebung. Zunächst war ein 88-Jähriger aus Reichenau im Mühlkreis am 20. Oktober nach der Teilnahme an einem Leichenschmaus mit seinem Wagen nicht mehr heimgekehrt. Seine Schwiegertochter erstattete am nächsten Morgen eine Vermisstenanzeige.
176 Kilometer von daheim gestrandet
Polizisten konnten den Senior schließlich am Handy erreichen. Der 88-Jährige erklärte ihnen, sich in Tschechien zu befinden, aber nicht zu wissen, wo er sei. Dank einer tschechischen Passantin gelang es, den Aufenthaltsort zu eruieren. Angehörige holten den Senior im 176 Autokilometer entfernten Pavlice ab.
In UU sind heuer 21 Lenker zum Amtsarzt geschickt worden. Hinweise auf fahruntaugliche Personen kommen von der Polizei oder anonym.

Ferdinand Watschinger, BH Urfahr-Umgebung
Bild: Markus Wenzel
Über Wiese gerollt
In Lacken (Gemeinde Feldkirchen/D.) fuhr am Donnerstag ein 84-Jähriger um 0.15 Uhr mit einem Pkw rückwärts aus seiner Garage. Dabei querte er die gesamte Gemeindestraße, kam von der Fahrbahn ab und rollte über eine Wiese bis zur Gartenmauer eines Nachbarn. Dieser alarmierte die Polizei. Mit den Worten „Ich lasse mir den Schein nicht mehr nehmen“, verweigerte der betagte Autolenker einen Alkotest. Er wurde verletzt ins Spital gebracht.
Zur Wiener Fahrprobe
Ob die beiden Lenker noch über die erforderliche Fahrtüchtigkeit verfügen, ist unklar. „Besteht der Verdacht, dass dem nicht so ist, bekommt der Führerscheinbesitzer eine Vorladung zum Amtsarzt. Dieser entscheidet, ob sich die Person einer sogenannten Wiener Fahrprobe unterziehen muss“, erklärt UU-Bezirkshauptmann Ferdinand Watschinger. Dabei handle es sich um eine Fahrverhaltensbeobachtung, die ein Verkehrspsychologe gemeinsam mit einem Fahrlehrer durchführt. Watschinger: „Die Kosten hat der Führerscheinbesitzer zu tragen.“
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