Rekordparksünder

10.000 Euro Strafe – und das Auto steht noch immer

Kärnten
15.10.2026 05:00

Seit einem Jahr blockiert ein rumänischer Pkw einen Kundenparkplatz in der Klagenfurter Kurzparkzone. Mehr als 10.000 Euro Strafen sind aufgelaufen. Jetzt soll das Auto endlich abgeschleppt werden. Dem Besitzer droht sogar Haft.

Seit dem Vorjhar Jahr blockiert das Auto mit rumänischem Kennzeichen einen Kundenparkplatz vor dem Druck- und Designgeschäft Drobesch am Viktringer Ring in Klagenfurt. Für Inhaber Walter Drobesch ein Ärgernis: „Drei Rumänen haben das Auto hier abgestellt. Sie sind nie zurückgekommen.“

Zahlreiche Strafzettel hinter den Scheibenwischern blieben wirkungslos. „Der Wind bläst sie regelmäßig davon.“ Jetzt kommt aber endlich Bewegung in den Fall. Zuständig ist nicht die Landespolizei, sondern das Strafamt der Stadt Klagenfurt.

Seit einem Jahr ärgert sich Geschäftsführer Walter Drobesch über den Dauerparker vor seinem ...
Seit einem Jahr ärgert sich Geschäftsführer Walter Drobesch über den Dauerparker vor seinem Geschäft.(Bild: Christian Tragner)
Sogar der Wind bläst die Strafzetteln davon.
Sogar der Wind bläst die Strafzetteln davon.(Bild: Christian Tragner)

Laut Bürgermeister Christian Scheider sei dem Pkw vor zwei Tagen die Zulassung entzogen worden. Erst damit sei das Abschleppen überhaupt möglich. „In den nächsten Tagen wird der Wagen abgeschleppt“, kündigt Scheider an.

Auch danach kommen jeden Tag bis zu 40 Euro dazu
Die offenen Strafgebühren belaufen sich inzwischen auf weit mehr als 10.000 Euro! Dazu kommen die Kosten für Abschleppen und Verwahrung. „Jeder Tag, an dem man ein Auto beim Abschleppdienst nicht abholt, kostet zwischen 30 und 40 Euro – oder mehr“, sagt Drobesch. Aus dem einstigen Ärgernis wird damit auch ein kostspieliger Fall.

Kann das rumänische Auto bei uneinbringlicher Strafe versteigert werden?
Kann das rumänische Auto bei uneinbringlicher Strafe versteigert werden?(Bild: Christian Tragner)

Haftstrafe und Versteigerung
Das Kennzeichen ist den Behörden bekannt. Nun wird geprüft, ob die offenen Gebühren und Abschleppkosten beim Halter eingetrieben werden können. Sind die Strafen uneinbringlich, droht sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe. Auch eine Versteigerung des einige Tausend Euro werten Pkw steht im Raum. Scheider: „Ist die Strafe uneinbringlich, kann das Auto vielleicht versteigert werden.“ Andernfalls droht dem Pkw ein trauriges Ende beim Abschleppdienst.

Für Walter Drobesch zählt vor allem, dass der Parkplatz nach einem Jahr endlich wieder für seine Kunden frei wird.

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