Shrinkflation

Handel: Hinweispflicht ist „Bürokratie um nichts“

Wirtschaft
26.02.2026 19:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Am Mittwoch hat der Nationalrat beschlossen, dass Händlerinnen und Händler künftig Produkte kennzeichnen müssen, die von Shrinkflation betroffen sind. Während die Verbraucherschutzorganisation foodwatch von einem „Erfolg für Konsumentinnen und Konsumenten“ spricht, ist der Fachverband des Lebensmittelhandels gänzlich anderer Ansicht.

Wie berichtet, müssen Produkte, deren Inhalt bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, 60 Tage lang gekennzeichnet werden. Die Maßnahme gilt ab dem 1. April 2026. Betroffen sind nicht alle Unternehmen, sondern nur jene im Bereich des Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels, die eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern beziehungsweise mehr als fünf Filialen haben. Bei Verstößen drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz ist vorerst bis Mitte 2030 befristet. 

Die NGO foodwatch Österreich bezeichnete das neue Gesetz als einen „wichtigen Erfolg für Konsumentinnen und Konsumenten“. „Konsumentinnen und Konsumenten wollen Klarheit im Regal – keine Tricksereien auf Kosten ihres Budgets. Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise trifft Shrinkflation besonders jene Haushalte, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen“, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. Kritisch gesehen werden allerdings die Befristung und dass nicht klar geregelt sei, wie die Kennzeichnung im Regal genau auszusehen hat. „Shrinkflation ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern seit Jahren gängige Praxis (...)“, sagte Geschäftsführerin Indra Kley-Schöneich.

„Eigentlicher Verursacher bleibt außen vor“
„Was als Maßnahme für mehr Transparenz verkauft wird, bedeutet in der Praxis vor allem eines: zusätzliche Bürokratie, neue Dokumentationspflichten und mehr Verwaltungsaufwand für den Lebensmittelhandel – ohne erkennbaren Mehrwert für die Konsumentinnen und Konsumenten“, meinte hingegen der Fachverband des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich in einer Aussendung am Donnerstag. Von „viel Wind und vor allem viel Bürokratie um nichts“ spricht Obmann-Stellvertreter Christof Kastner. Man habe bereits erhoben, dass pro Filiale nur wenige Produkte von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen seien.

Der eigentliche Verursacher der Shrinkflation sei der Hersteller, der bei Sanktionen und Strafen außen vor bleibe. „Der Lebensmittelhandel wird damit einmal mehr zum Adressaten politischer Symbolmaßnahmen gemacht, obwohl er nicht der Verursacher ist (...).  Aus Sicht der Branche braucht es vielmehr einen klaren politischen Fokus auf die zentralen strukturellen Herausforderungen. Die Bundesregierung ist gefordert, wirksame Entlastungen durch niedrigere Kosten, einfachere Verfahren und eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu ermöglichen (...)“, sagte Kastner.

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