Mit neuen Spielregeln

Chefposten im ORF wird früher ausgeschrieben

Medien
25.02.2026 17:28
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wer künftig an die Spitze des ORF will, muss sich früher bewerben: Die Bundesregierung zieht die Ausschreibung für den Generaldirektor künftig um drei Monate vor. Gleichzeitig werden die Auswahlregeln präzisiert und klare Vorgaben für eine mögliche vorzeitige Abberufung geschaffen. Auch bei staatlichen Inseraten soll es neue Leitplanken geben.

Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Umlaufbeschluss des Ministerrats hervorgeht, wird der Posten des ORF-Generaldirektors künftig neun Monate vor Dienstantritt ausgeschrieben – bisher waren es sechs Monate. Die Änderungen erfolgen zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG).

Sonderregelung für anstehende Wahl
Für die anstehende Wahl gilt allerdings eine Sonderregelung: Für die Funktionsperiode ab 1. Jänner 2027 wird die Ausschreibung acht Monate vor Beginn erfolgen – also Anfang Mai. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Zuständig für die Ausschreibung ist der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats, Heinz Lederer.

Künftig wird im Gesetz genauer definiert, was unter der bisher vorrangig zu berücksichtigenden „fachlichen Eignung“ zu verstehen ist. Zudem wird festgeschrieben, welche Informationen eine Ausschreibung zwingend enthalten muss.

Der Showdown um die ORF-Spitze rückt vor – die Ausschreibung erfolgt schon im Mai. Bleibt der ...
Der Showdown um die ORF-Spitze rückt vor – die Ausschreibung erfolgt schon im Mai. Bleibt der derzeitige General Roland Weißmann im Sattel?(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Konkrete Bedingungen für Abberufung verankert
Der ORF-Stiftungsrat, der die Generaldirektorin oder den Generaldirektor mit einfacher Mehrheit bestellt, muss in seiner Geschäftsordnung künftig näher regeln, wie ein „transparentes, offenes, wirksames und nichtdiskriminierendes Verfahren“ sichergestellt wird. Das betrifft neben der Spitze des ORF auch Direktoren und Landesdirektoren. Auch organisatorische Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit sind dabei festzulegen.

Erstmals werden auch konkrete Bedingungen für eine vorzeitige Abberufung des ORF-Chefs sowie von Direktoren und Landesdirektoren im Gesetz verankert. Eine Abberufung ist demnach etwa möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Bestellungsvoraussetzung nicht erfüllt war.

Weitere Gründe sind eine dauernde Unfähigkeit zur Ausübung der Funktion, eine mehr als sechsmonatige Abwesenheit vom Dienst – etwa infolge von Krankheit oder Unfall -, eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr oder eine grobe Pflichtverletzung.

Eigenwerbung für Bundesregierung „bleibt unzulässig“
Im Zuge der EMFG-Umsetzung werden auch Änderungen am Medientransparenzgesetz vorgenommen. Laut NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter wird nun klar definiert, unter welchen Voraussetzungen die öffentliche Hand Inserate schalten darf.

Dem „Standard“ sagte sie, klargestellt werde etwa, dass Werbung zulässig sei, wenn sie gleichzeitig der Information diene und dennoch werblichen Charakter habe. „Reine Eigenwerbung der Bundesregierung bleibt wie bisher unzulässig“, so Brandstötter. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Nationalrat beschlossen werden.

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