18 Monate statt neun

Führerschein: Wer schummelt, wird länger gesperrt

Österreich
24.02.2026 15:39
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt und dabei erwischt wird, kann künftig erst nach 18 Monaten erneut antreten. Bisher war dies nach neun Monaten möglich. Diese und zahlreiche weitere Änderungen sieht eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) vor, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde und nun an das Parlament zur Beschlussfassung geht. Sie soll mit 1. September in Kraft treten.

Außerdem wird eine Strafbestimmung für die Personen, die den Führerschein-Prüfungsbetrug organisieren und durchführen, geschaffen. In jenen Fällen, in denen die „Hinterleute“ aufgedeckt werden, kann über diese eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden.

Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Außerdem soll der internationale Führerschein künftig drei statt bisher ein Jahr gültig sein.

Gültigkeitsverlängerung für Lkw- und Bus-Führerschein
Verlängert wird der Lkw- und Bus-Führerschein samt den Anhängerklassen. Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie bisher für zwei. Es gibt etwa 51.400 Führerscheinbesitzer, die zum 60. Geburtstag im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C und/oder D sind. Die Unfallzahlen würden zeigen, dass die Beteiligung von C-Lenkern am Unfallgeschehen ab dem 60. Lebensjahr markant abnimmt, was wohl mit dem Pensionsantritt von Berufslenkern in Zusammenhang steht, so das Verkehrsministerium.

Demnach waren etwa 2023 noch 222 Lkw-Lenker im Alter zwischen 50 und 59 Jahren an Unfällen beteiligt, bei der Altersgruppe 60 bis 69 waren es 63 und in der Altersgruppe 70 Jahre und darüber waren es acht. Die Kosten einer Verlängerung betragen 46 Euro (30 Euro ärztliches Gutachten, 16 Euro Kostenersatz). Bürger ersparen sich dadurch künftig Geld, für den Staat reduziert sich der Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Verfahren.

Die FSG-Novelle sieht außerdem vor, dass während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren kann. Das war bisher unmöglich. Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt außerdem künftig acht statt vier Wochen als „Ersatzführerschein“, das wie bisher allerdings nur im Inland.

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