„Krone“-Kommentar

Bergretter als Richter? Von wegen Befangenheit!

Tirol
21.02.2026 08:00

Die Salzburgerin Kerstin G. (33) erfror im Vorjahr auf dem Großglockner. Ihr Freund Thomas P. (37) wurde am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Einer, über den bereits im Vorhinein diskutiert wurde, ist Richter Norbert Hofer – wegen möglicher Befangenheit. „Zu Unrecht“, findet Jasmin Steiner, Chefin vom Dienst bei der „Tiroler Krone“, in ihrer Kolumne. 

Ein Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck war für diesen Prozess zuständig: Norbert Hofer. Bereits Wochen vor dem Verhandlungstag rückte er in den Fokus des Interesses. Denn er ist spezialisiert auf Alpinunfälle und hält Vorträge zu Alpin- und Strafrecht. Hofer ist der einzige Strafrichter Österreichs mit dieser Spezialisierung.

Er kennt Notfälle am Berg, aber auch aus der Praxis. Denn er ist Bergretter, Notfallsanitäter, Flugretter, Buchautor. Eine mögliche Befangenheit wurde debattiert, weil die Aussagen der Bergretter und Alpinpolizisten hier zentral waren.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Hofer selbst hat stets klar kommuniziert, dass er keine Befangenheit erkennen könne – ebenso wenig das Landesgericht Innsbruck sowie auch die Verteidigung.

Völlig zu Recht, wie sich beim Prozess zeigte. Denn die Verhandlung verlangte eine alpine Expertise seitens des Richters – und mit dieser punktete Hofer auf ganzer Linie. Ein Beispiel: Je nach Situation und Einsatzbereich verwenden Alpinisten und Kletterer diverse Knoten – doppelter Achter, Mastwurf, Halbmastwurf, Prusik, Sackstich und Co.

Nur wer selbst genau weiß, wie diese Knoten aussehen und welche wann am Berg zu verwenden sind, kann adäquat darüber urteilen. Hofer stellte die korrekten Fragen, hakte an den besten Stellen nach und zeigte, dass es richtig und wichtig ist, wenn Richter zugleich Experten sind.

Dass der Alpinist verurteilt wurde, sorgt kaum für Verwunderung. Sehr wohl jedoch die Höhe der Strafe – für die einen zu wenig, für die anderen zu viel. Fakt ist: Das Urteil ist richtungsweisend.

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