Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg erfolgte Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders und des Flugdatenschreibers eines im Juni 2024 durch Hagel schwer beschädigten Austrian-Airlines-Flugzeuges war laut Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht rechtens. Demnach dürfen die Daten nicht von der StA ausgewertet werden. Zuständig sei die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), sah sich die AUA nun bestätigt.
Der „Hagelflug“ wurde demnach vom OLG als Störung, aber nicht als Unfall eingestuft. Die Beschlagnahmung wäre nur bei einem Unfall möglich gewesen. „Ein Unfall ist nach diesen Bestimmungen nur dann gegeben, wenn zum Beispiel eine Person bei dem Geschehen tödlich verletzt oder schwer verletzt worden ist oder das Flugzeug vermisst wird oder völlig unzugänglich ist oder wenn bestimmte, genau definierte schwere Schäden am Flugzeug eingetreten sind. Diese Voraussetzungen sind im gegenständlichen Fall nicht vorliegend“, erläuterte OLG-Sprecherin Susanne Lehr im Ö1-„Morgenjournal“.
Geräte bei SUB beschlagnahmt
Die Einstufung als schwere Störung erfolgte demnach von der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Die österreichische Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) hatte die Untersuchung nach Deutschland abgegeben, um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschließen. Zuvor waren Ermittlungen gegen SUB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bekannt geworden. Es ging um den Vorwurf, die Untersuchung zu behindern, die Erhebungen wurden jedoch bereits wieder eingestellt.
Zuvor – im März 2025 – hatten Polizisten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg den Cockpit Voice Recorder und den Flugdatenschreiber der AUA-Maschine im Verkehrsministerium beschlagnahmt. Dort ist die SUB, die unter anderem Unfälle und schwere Störungen in der Luftfahrt untersucht, angesiedelt. Die SUB hatte in einem zweiten Zwischenbericht den Flug bereits unter anderem auf Basis der Daten aus dem Cockpit Voice Recorder und des Flugdatenschreibers rekonstruiert.
AUA: International geregeltes Prozedere
„Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass unsere rechtliche Einordnung zur Frage des Prozederes in dieser Causa nunmehr vom OLG Wien bestätigt wurde“, teilte die AUA auf APA-Anfrage mit. Demnach ist „allein die SUB bzw. jetzt die BFU für die Auswertung der Flugaufzeichnungen in dieser Causa zuständig“, wurde betont. Ziel sei es, in einem international etablierten Standard und Prozess „aus Vorfällen zu lernen und so zur Erhöhung der Flugsicherheit beizutragen“.
„Wichtige Informationen sind daher geschützt und grundsätzlich nur für die Verwendung durch die nach einem Vorfall ermittelnde Behörde“ – beispielsweise in Österreich die SUB – vorgesehen. Dies sei zudem in einer EU-Verordnung geregelt, hieß es in der Stellungnahme der AUA. „Selbstverständlich kooperieren wir seit Beginn der Untersuchungen vollumfänglich mit den ermittelnden Stellen. Austrian Airlines ist nach wie vor an einer raschen und vollumfänglichen Aufklärung des Vorfalls interessiert.“
Kritik von Passagieranwalt
Passagieranwalt Wolfgang List kritisierte gegenüber dem ORF, dass die Daten durch die OLG-Entscheidung nicht im Ermittlungsverfahren der StA Korneuburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung verwendet werden können. Er kündigte an, als nächste Instanz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen zu wollen. „Sollte es wirklich die letztinstanzliche Entscheidung sein, dann steht uns der Weg zum Gerichtshof für Menschenrechte zu.“
Der AUA-Airbus A320 war am 9. Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien im Bereich von Hartberg (Steiermark) in eine Gewitterzelle und heftige Turbulenzen geraten. Zunächst wurde der Notruf „Mayday“ abgesetzt. Die Maschine landete dennoch sicher am Flughafen Wien in Schwechat, es wurden keine Passagiere verletzt. Die Maschine wies allerdings starke Beschädigungen an Nase und Cockpitscheibe auf.
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