Brutaler ICE-Angriff
Achtfacher Schädelbruch: Beamte beteuern Unschuld
Ein mexikanischer Einwanderer wurde von ICE-Beamten brutal zugerichtet. Mit einem Stahlknüppel schlugen sie so fest auf ihn ein, dass sein Schädel achtmal brach. Die Einwanderungsbeamten wiesen jede Schuld von sich. Sie meinten, der Mann sei „absichtlich mit dem Kopf voran gegen eine Backsteinmauer gerannt“.
Ein 31-jähriger Einwanderer aus Mexiko wurde im US-Bundesstaat schlimm zugerichtet. Er erinnert sich daran, wie Beamte der Einwanderungs- und Zollbehörde ihn am 8. Jänner vor einem Einkaufszentrum in St. Paul aus dem Auto eines Freundes zerrten, zu Boden warfen, ihm Handschellen anlegten und ihn dann schlugen und mit einem Stahlknüppel auf seinen Kopf einhämmerten.
Lebensbedrohliche Verletzungen
Später wurde er in einen Geländewagen gezerrt und in eine Haftanstalt gebracht, wo er eigenen Angaben zufolge erneut geschlagen wurde. Dann berichtete der Mann von der Notaufnahme und den heftigen Schmerzen, die er aufgrund von acht Schädelfrakturen und fünf lebensbedrohlichen Hirnblutungen erlitt.
Mexikaner hatte Visum überzogen
Alberto Castañeda Mondragón, ist einer von einer unbekannten Anzahl von Einwanderungshäftlingen, die nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit ICE-Beamten dauerhafte Verletzungen davongetragen haben. Der 31-Jährige ist vor rund vier Jahren legal aus Mexiko in die USA eingereist. Dort arbeitete er als Bauarbeiter in Minnesota. Nach seiner Festnahme durch die Einwanderungsbehörde wurde festgestellt, dass er sein Visum überzogen hatte.
Tagelang desorientiert nach Attacke
Alberto Castañeda Mondragón sagt, sein Gedächtnis sei nach einer Prügelattacke durch Einwanderungsbeamte so durcheinander gewesen, dass er sich zunächst nicht daran erinnern konnte, dass er eine Tochter hatte. Er wurde so schwer verletzt, dass er tagelang desorientiert war. Er wurde in einem Krankenhaus behandelt, wo ICE-Beamte ihn ständig bewachten.
„Er rannte absichtlich gegen eine Mauer“
Die Beamten berichteten den Krankenschwestern, Castañeda Mondragón sei „absichtlich mit dem Kopf voran gegen eine Backsteinmauer gerannt“. Das Krankenhauspersonal bezweifelte diese Darstellung. Sie sollten Recht behalten: Eine Computertomografie zeigte Frakturen an der Vorder-, Hinter- und beiden Seitenschädel – Verletzungen, die laut einem Arzt gegenüber der Nachrichtenagentur „AP“ nicht mit einem Sturz vereinbar seien.
„Falsche Behauptung der Beamten“
„Es gab nie eine Mauer“, sagte Castañeda Mondragón und erinnerte sich daran, wie ICE-Beamte ihn mit derselben Metallstange schlugen, mit der zuvor die Scheiben des Fahrzeugs, in dem er saß, eingeschlagen worden waren. Später identifizierte er sie als ASP, einen Teleskopschlagstock, der routinemäßig von Polizeibeamten mitgeführt wird.
Schläge auf den Kopf nicht erlaubt
Polizeiliche Richtlinien zum Einsatz von Gewalt in den USA besagen, dass ein solcher Schlagstock zum Schlagen auf Arme, Beine und Körper verwendet werden darf. Schläge gegen Kopf, Hals oder Wirbelsäule gelten jedoch als potenziell tödliche Gewaltanwendung.









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