Es sind erschütternde Vorwürfe, die am Donnerstag im Wiener Landesgericht verhandelt wurden. Ein 21-jähriger Wiener musste sich wegen Tierquälerei verantworten – er hatte versucht, seinen Vierbeiner am Küniglberg zu erhängen. Das Urteil: milde.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schockieren: Der junge Wiener soll seinen Hund misshandelt und vernachlässigt haben. Er soll das Tier absichtlich haben hungern lassen, es bei Hitze in einer Box eingesperrt und immer wieder getreten haben.
Mit Messer auf Tier eingestochen
Am 11. September vergangenen Jahres eskalierte die Situation schließlich völlig: Am Küniglberg versuchte er, den Hund mit einer Leine an einem Ast zu erhängen und stach anschließend mit einem Messer auf die Fellnase ein. Der Vierbeiner überlebte – wie durch ein Wunder.
Der Angeklagte erschien sichtlich angeschlagen vor Gericht. Als die Staatsanwältin die Vorwürfe verlas, brach der 21-Jährige in Tränen aus. Er weinte bitterlich, konnte sich kaum beruhigen.
Leidet an mehreren psychischen Erkrankungen
Sein Verteidiger zeichnete das Bild eines jungen Mannes, der mit seinem Leben vollkommen überfordert gewesen sei. Der Angeklagte leide an mehreren psychischen Erkrankungen. Seit dem Vorfall befinde er sich in Behandlung.
Wollte Hund nicht verhungern lassen
Teilweise geständig, teilweise nicht – so präsentierte sich der Wiener vor Gericht. Den Hund habe er nicht mit Absicht hungern lassen, auch die Box sei nur ein Rückzugsort gewesen: „Er hat aufgehört zu essen, weil er krank war. Mir ist es zu Beginn nicht aufgefallen“, behauptet er. Das Tier habe an Parasiten gelitten. Hilfe habe er sich nicht geholt – aus Scham und aus Geldnot.
Ich hatte Angst, man würde mir vorwerfen, dass ich mich nicht kümmern kann.
Der Angeklagte (21)
Auf die Frage der Richterin, warum er das Tier nicht abgegeben habe, antwortete er: „Ich hatte Angst, man würde mir vorwerfen, dass ich mich nicht kümmern kann.“ Doch die Staatsanwältin fand klare Worte. Sie sprach von auffälliger Grausamkeit und forderte eine empfindliche Strafe.
Sie stehen knapp vor einer Haftstrafe. Wenn die Therapie nicht klappt, gehen Sie ins Gefängnis.
Die Richterin in der Urteilsbegründung
Das Gericht entschied schließlich milder: 8 Monate bedingt, 5 Jahre Probezeit, verpflichtende psychologische und psychiatrische Behandlung. Die Richterin machte dem Angeklagten unmissverständlich klar:
„Sie stehen knapp vor einer Haftstrafe. Wenn die Therapie nicht klappt, gehen Sie ins Gefängnis.“ Der junge Mann nickte: „Das werde ich mir niemals verzeihen“.
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