Nach dem kuriosen, aber zum Glück glimpflich ausgegangenem Unfall am Südring in Klagenfurt stehen gesetzlich, aber auch moralisch viele Fragen im Raum. Es wird ermittelt.
„Mich macht dieser Vorfall sehr betroffen, Gott sei Dank ist dabei niemand schwerer verletzt worden. Jetzt muss alles getan werden, dass so etwas nie wieder vorkommt und dass der Unfallhergang lückenlos aufgearbeitet wird“, so die zuständige Stadträtin Sandra Wassermann.
Beim Unfallfahrzeug handelte es sich nämlich um einen Dienst-Lkw (samt Kran-Aufbau) der städtischen Entsorgungsabteilung, der am Mittwoch am Südring mit ausgefahrenem Kran einen Überkopfwegweiser zum Einsturz und Menschenleben in Gefahr brachte (die „Krone“ berichtete).
Selbst wenn man darauf vergessen haben sollte, den Kran einzufahren, ertönt im Führerhaus beim Motorstart ein akustisches, nicht überhörbares Warnsignal.
Der Kärntner Kranspezialist „Franky“
Außertourliche Überprüfungen der städtischen Dienstfahrzeuge auf etwaige Mängel und die Funktionsfähigkeit aller Sicherheitseinrichtungen seien daher bereits angeordnet worden. Der Kärntner Kran- und Schwertransport-Spezialist „Franky“ findet derartige Maßnahmen zwar nie verkehrt, glaubt in diesem Fall aber nicht an einen technischen Defekt.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
„Man fährt grundsätzlich erst los, wenn der Kran vollständig eingefahren ist. Und dafür muss man manuell, außerhalb des Fahrzeuges, sorgen. Fährt der Kran wegen eines technischen Defekts nicht ein, fährt man auch nicht los. Und selbst wenn man darauf vergisst, den Kran einzufahren, ertönt im Führerhaus ein akustisches, nicht überhörbares Warnsignal.“
Die Polizei ermittelt jedenfalls aufgrund der verletzten Personen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch jener Lenker, der längere Zeit hinter dem Lkw hinterherfuhr, das spektakuläre Unglück filmte und öffentlich machte, steht nun in der Kritik. Und das nicht vorrangig, weil „Handy am Steuer“ ohnehin verboten und mit 100 Euro bestraft wird.
„Helfen, anstatt zu filmen“
Sondern weil er (so die Meinung zahlreicher „Krone“-Leser) seine rechte Hand besser dafür nutzen hätte sollen, alles zu versuchen, um den Lkw-Fahrer rechtzeitig mit Hupe und Lichtzeichen zu warnen, anstatt das vorhersehbare, im schlimmsten Fall tödlich endende Unglück zu filmen. Laut Exekutive würde man dahin gehend noch erheben – der „aufmerksame“ Lenker könnte jedenfalls noch als Zeuge einvernommen werden.
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